VG Lingenfeld Streaming: Aus dem Rat nicht zulässig

Das Rathaus in Lingenfeld: Streaming von Ratssitzungen sehen viele Kommunalpolitiker kritisch.
Das Rathaus in Lingenfeld: Streaming von Ratssitzungen sehen viele Kommunalpolitiker kritisch.

Uneins war sich der Lingenfelder Verbandsgemeinderat in seiner ersten Sitzung über die Zulässigkeit von Videoaufzeichnungen in Ratssitzungen.

Er sei beim Thema Videoaufzeichnungen offen, sagte Bürgermeister Frank Leibeck (SPD), als es um eine Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde ging. Streaming von Ratssitzungen grundsätzlich zu ermöglichen, sah Christiane Vollrath (CDU) kritisch. Transparenz sei zwar gut, aber es gebe auch ein hohes Recht auf das eigene Bild und den eigenen Ton. Auch Thomas Krauß (FWG) sprach sich gegen eine generelle Öffnung für Bild- und Ton-Übertragungen aus. Christian Schuster (SPD) fand hingegen, dass Video-Übertragungen während der Corona-Pandemie zur Transparenz beigetragen hätten. Und für Marc-Andre Pantea (Grüne) wäre eine entsprechende Änderung mit den Persönlichkeitsrechten kompatibel ausgestaltbar und zukunftsweisend. Bei elf Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Paragraf aber in der Form beschlossen, dass Übertragungen und Aufzeichnungen nicht zulässig sein sollen.

Keine Einwände gab es gegen die Erhöhung des Verfügungsrahmens des Bürgermeisters von 7500 auf 10.000 Euro, was mit der Inflation begründet wurde. Bis zu diesem Betrag kann der Verwaltungschef im Einzelfall Aufträge und Arbeiten vergeben. Ebenfalls angehoben wurde die monatliche Aufwandsentschädigung der Beigeordneten mit Geschäftsbereich auf 25 Prozent der Entschädigung für Ortsbürgermeister von Gemeinden mit vergleichbarer Einwohnerzahl. Mehr Geld soll es auch für die Feuerwehrärztin und den Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Feuerwehr geben.

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