Verbraucher-Tipp Ungewollte Telefonverträge binnen 14 Tagen kündbar

5fa60c0093ec2d7d

Die Verbraucherzentrale in Germersheim erhält Beschwerden über ungewollte Telekommunikationsverträge mit der Firma 1N Telecom. Es gilt einiges zu beachten.

Zahlreiche Haushalte finden nach Angaben der Verbraucherzentrale „Werbung der Firma 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf für kostenlose Anrufe in die Mobilfunknetze in ihrem Briefkasten“. Die Briefe enthalten eine vollständig ausgefüllte Vertragszusammenfassung, eine Widerrufsbelehrung sowie einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund der Namensähnlichkeit von 1N Telecom und Deutsche Telekom nahmen laut Verbraucherzentrale „Betroffene an, es handele sich lediglich um eine Änderung ihres laufenden Vertrags und haben das Dokument unterschrieben“. Dass auch ihre bisherige Telefonnummer portiert, also übertragen und mitgenommen werden soll, ist vielen nicht aufgefallen. Bei der Verbraucherzentrale melden sich „etliche Betroffene, die ihren Irrtum erst nach Auftragsvergabe bemerkten und den Vertrag widerrufen wollen und bitten in den Beratungsstellen oder telefonisch um Unterstützung“, so Melanie Kaminski, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. Ungewollte Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots widerrufen werden. Hierfür kann das beigelegte Widerrufsformular verwendet werden. Der Portierungsauftrag werde damit nicht widerrufen. Eine telefonische Erstberatung findet montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 120 statt. Beratung und Unterstützung gibt es im Stützpunkt der Verbraucherzentrale in Germersheim jeden Donnerstag von 10 bis 15 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp möglich.

x