Landau/Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil: Bewährungsstrafe nicht nur wegen Körperverletzung

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Vergewaltigung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, aber die übrigen Vergehen reichten aus für eine Verurteilung unter anderem zu einem Gewaltinterventionstraining.

Mit einem deutlichen „Schuss vor den Bug“ endete das Verfahren gegen einen 49-jährigen Mann aus dem Kreis Germersheim: Wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

gdeBngiuile ereittlurve nih das hgindeLactr aadnLu zu ireen tierirhfesasFet onv enmei arJh und shsce Meaon.nt sieDe afSert rudwe &lmfu;ru zeiw aheJr ruz unumlwghaBe&r; szta.teuseg

cHisithicnlh edr nuc;&umsrulrhpilg chua gmaatnintkeleg gtgweaneirlugV in rive m&eluFlln;a erudw red

x