Germersheim US-Gefahrstofflager: Genehmigung wird nicht zurückgenommen

Im US-Depot befinden sich zwei Gefahrstofflager.
Im US-Depot befinden sich zwei Gefahrstofflager.

Im Hinblick auf die laut Genehmigungsbehörde SGD rechtswidrige Genehmigung eines Gefahrstofflagers im US-Depot hat die Kreisverwaltung zwar ihre Position geändert, aber Auswirkungen hat das keine.

Die Kreisverwaltung Germersheim hat ihre Position im Hinblick auf die Genehmigung des Gefahrstofflagers im Gebäude 7983 im Germersheimer US-Depot geändert. In einer Stellungnahme zum Bericht „Gefahrstofflager rechtswidrig genehmigt“ heißt es: „Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes kommen wir, übereinstimmend mit der SGD Süd, zu dem Ergebnis, dass für die Rücknahme des Bescheides für das Gebäude 7983 die Zuständigkeit bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Germersheim liegt.“ Ebenso wie die SGD, gehe auch die Kreisverwaltung davon aus, dass der Bescheid zwar fehlerhaft sein mag, aber nicht nichtig ist. Insofern beziehe man sich auf die Begründung der SGD. Eine Rücknahme des Bescheids scheide allerdings aus, „da das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 48 vorsieht, dass ein fehlerhafter Bescheid zwar bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden kann, jedoch nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Fehlers (§ 48 Absatz 4 VerwVG). Die Jahresfrist ist vorliegend bereits verstrichen.“

Das Gefahrstofflager im Gebäude 7983 hat eine Kapazität von 1200 Tonnen. Das zweite Gefahrstofflager befindet sich im Gebäude 7915. Es ist vor einiger Zeit erweitert und ausgebaut worden, um die Kapazität von 70 auf 1900 Tonnen zu erhöhen.

Im Gegensatz zur Bürgerinitiative Kein Gefahrstofflager, die befürchtet, dass in den Lagern Gefahrstoffe der höchsten Gefahrstoffklasse in Reinform gelagert werden könnten, beteuert die US-Armee, dass es sich nur um gängige Automobil- und Wetterschutzprodukte handle, wie Schmieröl und Enteisungsprodukte.

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