Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel US-Gefahrstofflager: Rechtswidrig Genehmigung erteilt

Ein Gefahrstofflager im US-Depot ist laut BI nicht genehmigungsfähig, da es zu nah an der Wohnbebauung liege.
Ein Gefahrstofflager im US-Depot ist laut BI nicht genehmigungsfähig, da es zu nah an der Wohnbebauung liege.

Die Genehmigung eines der beiden Gefahrstofflager im US-Depot ist rechtswidrig, aber nicht nichtig. Das attestiert die Genehmigungsbehörde SGD der Kreisverwaltung. Den Fehler zu heilen, hält sich keine der beiden Behörden für zuständig.

Eigentlich möchte die Bürgerinitiative (BI) Kein Gefahrstofflager (BI), dass die Nutzung beider Gefahrstofflager in den Gebäuden 7983 und 7915 im Germersheimer US-Depot untersagt

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

wrdi. nNu sei Leezetrts bera esretib mgegt.ihne lbseaDh cuvshetr m,an nsnsiewtge edi tNzuung esd gsaerL ni 7398 auerentnsg uz sensa.l asD etgh sau eeinm rde dnetkiaRo erngvldineeo rehicbnSe red enta;h&mcRtnliwsalu dre ,BI oyJ e,Hlsne bai,seneWd mov lpAri 2024 an edi tuSutr-kr udn gieitmgiknheGrnsdeuon &am

x