Kreis Germersheim Vergnügungssteuer: Neue Regeln für Spielautomaten

Künftig zählt nur noch der Spieleinsatz für die Vergnügungssteuer.
Künftig zählt nur noch der Spieleinsatz für die Vergnügungssteuer.

«Kandel.» Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderats Kandel wird die Erhebung der Vergnügungssteuer insbesondere für Glücksspielautomaten erneuert. Demnach sei nicht wie bisher das Einspielergebnis Besteuerungsgrundlage. Künftig sei nur noch der Spieleinsatz für die Vergnügungssteuer maßgeblich. Dies lasse sich anhand der automatischen Aufzeichnungen zweifelsfrei ermitteln.

Zudem ging es um die Anrechnung der Nebenkosten für gemeindeeigene Wohnungen für Asylbewerber und Obdachlose. Diese sollen zukünftig pauschal berechnet werden. Demnach wurden die Wohnungen in drei Kategorien aufgeteilt und eine jeweilige Pauschale festgelegt. Verbandsbürgermeister Volker Poß informierte außerdem über den Architektenwettbewerb für die Mensa der Ludwig-Riedinger-Grundschule. 49 Architektenbüros hätten sich beworben, davon kamen 15 in die engere Wahl. Am 27. November tagt das Preisgericht, dann sollen die Entwürfe öffentlich zu sehen sein. Beraten wurde auch die Sanierung der Grundschule in Freckenfeld. Demnach sollen energetische Maßnahmen getroffen, die Haustechnik, das Dach, Fenster und die Heizung saniert werden. Am Grundriss solle nichts verändert werden. Allerdings sei vorgesehen, die alten Toilettenanlagen abzureißen und einen neuen Sanitärtrakt zu bauen. Nach ersten Schätzungen käme die Sanierung auf rund 965.000 Euro und der Neubau der Toiletten auf rund 520. 000 Euro.

x