Jockgrim Wer ist zuständig für Ludwigstraße?

 Tempo 20 in der Ludwigstraße ließ sich nicht durchsetzen.
Tempo 20 in der Ludwigstraße ließ sich nicht durchsetzen.

Die Höchstgeschwindigkeit in der Ludwigstraße sollte von Tempo 30 auf Tempo 20 reduziert werden – aus Sicherheitsgründen. So lautet der Vorschlag von Albert Blattmann. Er schrieb verschiedene Behörden an und bekam teilweise erstaunliche Antworten.

Mitte März wandte sich der Zimmermann Albert Blattmann mit einer Anregung zur Verkehrssituation in der Ludwigstraße an verschiedene Institutionen und Personen. Dazu gehörten Orts- und Verbandsgemeinde, der Landrat, die Polizeiinspektion Wörth oder auch der Landesbetrieb Mobilität in Speyer.

Blattmann arbeitet seit 2020 regelmäßig an einem Haus in der Ludwigstraße 31. Während seiner Arbeitseinsätze habe er festgestellt, dass „im Bereich der Ludwigstraße 31 und 32 unmittelbare, akute und permanente Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben besonders der Kinder“ bestehe. Er wisse, dass in beiden von ihm erwähnten Häusern Kleinkinder im Alter bis zu vier Jahren leben. Deshalb regte er an, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Straße, die derzeit bei 30 km/h liegt, auf 20 km/h zu reduzieren.

Der Ortsgemeinderat lehnte Anfang Mai mit knapper Mehrheit ab, Blattmanns Anregung weiter zu verfolgen. Auch, weil es sich bei dem Straßenabschnitt um die Landesstraße 540 handele und das Land Straßenträger sei.

LBM verweist auf die Verbandsgemeinde

Die Antworten von zwei Behörden an den besorgten Albert Blattmann wurden jetzt bekannt. So schreibt die Pressestelle des Landesbetriebes Mobilität in Koblenz: „Die von Ihnen geschilderte Problematik liegt nicht in der Zuständigkeit des LBM. Wenden Sie sich bitte mit der beschriebenen Problematik an die Kollegen der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies ist in dem hier in Rede stehenden innerörtlichen Fall die Verkehrsbehörde bei der Verbandsgemeinde Jockgrim.“ Eine Antwort, die erstaunt, denn bisher hatte die Ortsgemeinde, zumindest bei Baumaßnahmen, an der innerörtlich verlaufenden Landesstraße kein Mitspracherecht. Lediglich Wünsche konnten geäußert werden, über deren Umsetzung der LBM entschied.

Die Antwort von Landrat Fritz Brechtel fiel ausführlicher aus. So schreibt er: „Die Situation in der Ludwigsstraße wird unseres Wissens bereits seit vielen Jahren von den zuständigen Behörden mit den Anwohnern diskutiert. Die Zuständigkeit für die Regelung des Verkehrs innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt dabei bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Jockgrim. Für bauliche Maßnahmen im Zuge der Fahrbahn ist der Straßenbaulastträger zuständig. Im Fall der L540 ist das das Land, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität. Die Durchführung baulicher Veränderungen im Gehwegbereich obliegt wiederum der Orts- bzw. Verbandsgemeinde.“

Pendler-Radroute könnte Lösung sein

Brechtel weist weiter darauf hin, dass bereits Maßnahmen umgesetzt worden seien, die einen Beitrag zur Verkehrsentlastung der Ludwigsstraße leisten. Etwa durch den vom Landkreis mit finanzieller Unterstützung der Ortsgemeinde Jockgrim durchgeführten Bau der südwestlich um Jockgrim geführten Ortsrandstraße im Zuge der Kreisstraße 10 und dem im vergangenen Jahr realisierten Umbau des Knotenpunktes L540/K10 in eine abknickende Vorfahrt.

Eine Chance für verkehrsberuhigende Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt könnte aus Sicht der Fachabteilung des Kreises eventuell die zurzeit in Planung befindliche Pendler-Radroute bieten, die in Jockgrim unter anderem durch die Ludwigstraße geführt werden soll. „Unter diesen Umständen würde der LBM vielleicht auch Maßnahmen zustimmen, die ansonsten im Zuge einer Landesstraße nicht üblich wären. Im Rahmen einer Begehung wurde so unseres Wissens beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 25 km/h und die Markierung eines Seitenstreifens, mit dessen Hilfe die Fahrbahn nochmals reduziert und der motorisierte Verkehr weiter verlangsamt wird, als möglich Maßnahmen benannt“, so Brechtel weiter. Auch die Ausweisung als Fahrradstraße sei angesprochen worden. Aber die Zuständigkeit und Umsetzung möglicher weiterer Maßnahmen liege nun mal nicht bei der Kreisverwaltung. „Ich rate an, direkt mit der Verbandsgemeinde und dem LBM bezüglich Besprechung weitere Möglichkeiten in Kontakt zu treten“, endet die E-Mail.

Sie liegt mittlerweile auch Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann vor, die den Aspekt der Pendler-Radroute mit großem Interesse registriert habe, wie sie erklärt.

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