Kreis Germersheim Westheim und Winden sind eine Runde weiter
Die beiden dürfen nun zum Gebietsentscheid, so die Kreisverwaltung. Freisbach, Erlenbach und Minfeld haben diesen Sprung nicht geschafft. „Dabei haben die Menschen in allen fünf Dörfern gezeigt, dass sie gemeinsam ihr Dorf in eine gute Zukunft führen werden“, so Robert Tiesler von der Kreisverwaltung.
Der Leiter des Fachbereichs „Bauen, Kreisentwicklung“ gehörte der Jury an, die alle Wettbewerbsteilnehmer im Kreis besucht hat. Gemeinsam mit Fabian Braun, Stefan Müller, Lena Nolandt und Uwe Meißner aus den Fachbereichen Bauen und Umwelt sowie Lia Bullinger von den Landfrauen Südpfalz besichtigte Tiesler im Juli zentrale Punkte in den Dörfern und folgten den jeweiligen Präsentationen zu den bereits erfolgten bzw. geplanten Maßnahmen der Dorferneuerung. „Dieser Wettbewerb birgt die Chance zu zeigen, mit welcher Kreativität und mit welchen innovativen Ansätzen sich die Ortschaften im Kreis den aktuellen und künftigen Herausforderungen stellen“, sagte Landrat Fritz Brechtel.
Am Ende sei es eine sehr knappe Entscheidung gewesen. „In den beiden erst-platzierten Orten sei gerade das bürgerschaftliche Engagement besonders stark zu spüren, was die Jury sehr beeindruckt habe. Für die nächste Stufe des Wettbewerbs, den Gebietsentscheid, bildet die Außenstelle der ADD in Neustadt nun eine eigene Jury, die sich voraussichtlich im Frühjahr 2025 umschauen wird.
Am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2024/25“ nehmen Orte und Ortsteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3000 Einwohnern teil. Der Weg zum Bundesentscheid 2026 führt von der Kreis- über die Gebiets- zur Landesebene. Kreissieger erhalten 300 Euro, Gebietssieger 800 Euro. Die drei Ersten im Landesentscheid bekommen 5000, 3000, 1000 Euro, die übrigen je 500 Euro. Bewertet werden die Kriterien „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“, „Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und -entwicklung“, „Grüngestaltung/Das Dorf in der Landschaft“ und „Gesamtbeurteilung“.