Bellheim Wie darf der Aussiedlerhof genutzt werden?

Das Firmengelände des Dienstleistungsbetriebs Gärtner soll nun auch planungsrechtlich den Gegebenheiten angepasst werden.
Das Firmengelände des Dienstleistungsbetriebs Gärtner soll nun auch planungsrechtlich den Gegebenheiten angepasst werden.

Für einen Aussiedlerhof soll ein Bebauungsplan erstellt werden. Zu Veränderungen in der Vergangenheit sollen weitere hinzukommen. Was dem Gemeinderat Kopfzerbrechen bereitet, außer dass das Gelände dem Bürgermeister gehört hat.

Für den Aussiedlerhof in der Gemarkung „In den Gerichtsmorgen“ zwischen Bellheim und Rülzheim soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Der Gemeinderat tat sich mit dem Beschluss nicht so ganz leicht. Zum einen, weil hier etwas geheilt werden wird, was sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat und möglicherweise nicht mehr der Ausgangslage und der landwirtschaftlichen Privilegierung entspricht, die für die Fläche gilt. Zum anderen weil die Betriebsfläche einen Bezug zu Bellheims Ortsbürgermeister Paul Gärtner (FWG) hat. Dieser hat seinen ehemaligen, ursprünglich landwirtschaftlichen Betrieb um gewerbliche Elemente ergänzt, etwa um den Betrieb einer mobilen Bauschuttaufbereitungsanlage, die bereits im Oktober 2008 genehmigt worden ist. Das war zu einem Zeitpunkt, als er noch nicht Bürgermeister war.

Laut Planerin Eva Poser vom Büro BHM bleibt auf dem Gelände im Wesentlichen alles wie bisher. Unter anderem werde die Aufstockung einer Halle geplant. Ziel des Verfahrens ist nach ihren Angaben, dem Betrieb dazu zu verhelfen, das Areal nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch gewerblich nutzen zu dürfen. Begonnen worden sei das Verfahren, das viel Abstimmung mit verschiedenen Behörden nötig gemacht habe, im Mai 2020.

Wird etwas ausgehebelt?

Seitens der SPD stellte man die Fragen, ob mit dem neuen Bebauungsplan die gesetzliche Regelung ausgehebelt wird und ob ein anderer Aussiedlerhof auf dieselbe Idee kommen könnte. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob der Aussiedlerhof auch zukünftig noch in seiner jetzigen Form genutzt wird und wie lange die landwirtschaftliche Nutzung noch überwiegt. „Diese Frage“, so Beigeordneter Hermann-Josef Schwab (CDU), der die Sitzung anstelle von Ortsbürgermeister Gärtner leitete, „kann die Planerin nicht beantworten. Diese Frage müssen sich der Rat und die Verwaltung stellen.“ Allerdings gebe es auch keinen Anspruch auf Umwidmung.

Sollte bei einem Betriebsübergang die Landwirtschaft entfallen, so könnte das Gewerbe fortgeführt werden, „allerdings nur in dem im Bebauungsplan festgelegten Umfang“, sagte die Planerin. Theoretisch ließen sich Auflagen machen, die dann zu kontrollieren wären. Schwab ergänzte, dass nun Sebastian Gärtner Vorhabensträger ist.

Knappe Abstimmung

„Die SPD will das nicht, weil etwas legitimiert würde, was vorher falsch gelaufen ist“, sagte David Emling. Für eine landwirtschaftliche Privilegierung müsste die Landwirtschaft überwiegen, was derzeit nicht klar sei. Letztlich beschloss der Gemeinderat mit elf Ja-Stimmen, den Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen zu lassen – bei neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

Firmenübergabe

Laut Internet-Seite des Unternehmens begann Johann Gärtner 1963 mit Dienstleistungen für die Landwirtschaft. 1968 wurde der Betrieb zwischen Bellheim und Rülzheim neu erbaut. 1976 übernahm ihn Paul Gärtner, verstärkte ihn und baute ihn zum Lohnunternehmen aus. 1994 wurde der Containerservice ausgebaut. 2019 zählt sich der Betrieb zu den „modernsten Dienstleistungsunternehmen der Südpfalz“. Als Dienstleistungssparten finden sich auf der Homepage Entsorgung und Transporte, Demontage und Abriss, Fahrzeug- und Maschinenbörse sowie Lohnunternehmen. Im vergangenen Jahr haben Regine und Sebastian Gärtner den Familienbetrieb übernommen, den sie nun in der dritten Generation führen. Wobei Paul Gärtner noch im Betrieb mitarbeitet.

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