Kreis Germersheim Wirt soll Geld gestohlen haben

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An Spielautomaten verdient nicht der Gastwirt, der sie in seinem Lokal aufstellt und schon gar nicht der Spieler. Nur der Betreiber macht seinen Schnitt und wenn er clever ist, Millionen damit. Zumindest soviel war nach sechs Verhandlungstagen und einem guten Dutzend Zeugen am Amtsgericht Germersheim sicher.

Nach einem Indizienprozess sah das Gericht jetzt als erwiesen an, dass ein 43-jähriger Gastwirt aus dem Landkreis Germersheim Spielautomaten in seinem Lokal manipuliert und circa 4200 Euro daraus entnommen hat. Wegen schweren Diebstahls wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er 1000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen. Doch damit war der Gastwirt nicht einverstanden. Ein „Kronzeuge“ habe ihn gegen Geld des Diebstahls bezichtigt, ist er überzeugt und hat seinen Verteidiger Berufung beantragen lassen. Ein 59-jähriger Automatenkaufmann vom Bodensee, sein Unternehmen gilt als millionenschwer, hatte vor vier Jahren drei Automaten bei dem Gastwirt aufstellen lassen. Die Spielautomaten waren gekoppelt an drei Darlehensverträge mit dem Betreiber. Demnach sollte der Wirt 50 Prozent des Erlöses erhalten. Aber, dieses Geld sollte auf das Darlehen angerechnet werden. Das alleinige Recht an den Automaten blieb beim Betreiber. Der schickte seine Servicekräfte, um das Geld aus den Geräten einzusammeln. Dazu holten sie den Schlüssel aus dem Schlüsseltresor im Lokal und druckten den Bon aus. Denn, jeder Automat hat einen Geldzähler. Im Lokal des Angeklagten war im Frühjahr 2013 an den Zählbons zu erkennen, dass der Automat dreimal von Unberechtigten geöffnet worden war. Unterm Strich fehlten 4195 Euro. Die Servicekräfte zeigten den Diebstahl an. „Zwei Typen mit Handschuhen“ hätten im Einvernehmen mit dem Angeklagten die Automaten ausgeräumt, gab ein „Kronzeuge“ an. Für diese Aussage hatte der 30-Jährige rund 3000 Euro von dem Betreiber bekommen. „Das war es mir wert“, konnte der 59-jährige Unternehmer vom Bodensee die Manipulationen vorm Zivilgericht nachweisen. Vor dem Strafgericht musste nun dem Wirt der schwere Diebstahl nachgewiesen werden. Die Verteidigung war überzeugt, dass der Kronzeuge für Geld jede Aussage mache. Außerdem habe er aus Rache eine Falschaussage gemacht. Denn er hatte in dem Lokal des Angeklagten Hausverbot bekommen. Vor Gericht blieb der 30-Jährige jedoch bei seinen Angaben. „Man kann mit Spielautomaten keinen Verlust ausgleichen“, war ein Gastwirt aus Germersheim ernüchtert. Der Einstieg ins Spielautomaten-Geschäft habe ihn nicht vor der Insolvenz bewahrt. (mldh)

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