Kreis Kaiserslautern Blauzungenkrankheit im Kreis Kaiserslautern nachgewiesen

Nicht mehr seuchenfrei: Im Kreis Kaiserslautern wurde bei Rindern die Blauzungenkrankheit festgestellt.
Nicht mehr seuchenfrei: Im Kreis Kaiserslautern wurde bei Rindern die Blauzungenkrankheit festgestellt.

Die Blauzungenkrankheit, die zum Beispiel Rinder und Schafe befällt, hat den Landkreis Kaiserslautern erreicht. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sei der Erreger, der für Menschen ungefährlich ist, in einem rinderhaltenden Betrieb nachgewiesen worden.

Die Blauzungenkrankheit kursiert seit Mai in Rheinland-Pfalz. Nun wurde am 2. August festgestellt, dass Rinder in einem Betrieb im Landkreis Kaiserslautern mit dem Erreger des Serotyps-3 infiziert sind.

Bei der Blauzungenkrankheit handele es sich um eine virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen der Gattung Culicoides, übertragen werde, teilt ein Sprecher der Kreisverwaltung mit. Aufgrund des Übertragungswegs über Insekten sei insbesondere bei feuchtwarmem Wetter mit einer Verbreitung der Krankheit zu rechnen. Um die Tiere vor der Blauzungenkrankheit zu schützen, könnten diese geimpft werden. Auch Substanzen, Repellentien, die die Gnitzen von den Tieren fernhalten sollen, könnten zum Einsatz kommen. Außerdem sollten Rinder und Schafe nachts in den Stall gebracht werden, da die Insekten hauptsächlich abends und morgens aktiv seien.

Einschränkungen beim Transport

Für den Menschen bestehe keine Gefahr. Die Krankheit werde nicht auf ihn übertragen. Auch tierische Lebensmittel von erkrankten Tieren könnten bedenkenlos verzehrt werden.

Bei Wiederkäuern hingegen, die für den Erreger empfänglich seien, löse das Virus zum Teil Fieber, Teilnahmslosigkeit, ein Anschwellen der Schleimhäute und der Zunge sowie schmerzhafte Entzündungen an den Klauen aus. Außerdem könne es dazu kommen, dass trächtige Tiere ihre Föten verlieren. Meist zeigten eher Schafe Symptome, während die Krankheit bei Rindern auch symptomlos verlaufen könne.

Für den Transport von Tieren, die für die Krankheit empfänglich sind, gelten nun bestimmte Einschränkungen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.kaiserslautern-kreis.de.

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