Kreis Kaiserslautern Bundesgesetz gilt, Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Die Bundesnotbremse löst die Allgemeinverordnung des Landkreises ab.
Die Bundesnotbremse löst die Allgemeinverordnung des Landkreises ab.

Da seit Freitag, 23. April, die sogenannte Bundesnotbremse gilt, in der bundeseinheitliche und verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt sind, wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Kaiserslautern vom 17. April mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Für die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz ändern sich dadurch in Landkreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 hauptsächlich drei Punkte: 1. Die Ausgangssperre gilt nun von 22 bis 5 Uhr, nicht mehr schon ab 21 Uhr. Außerdem dürfen Einzelpersonen bis Mitternacht spazieren gehen oder joggen. 2. Schulen und Kindertagesstätten werden ab einer Inzidenz von 165 geschlossen, die Schüler erhalten Fernunterricht. Eine Notbetreuung wird in den Einrichtungen angeboten. 3. Besuche bei Friseur und Fußpflege, von Zoos und botanischen Gärten sind nur mit einem bescheinigten negativen Coronatest möglich. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

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