Kreis Kaiserslautern Die Belastung so gering wie möglich halten

Flächendeckend bessere Nachtbusanbindungen im Landkreis könnten besonders junge Menschen gebrauchen. Das umzusetzen, sei vor all
Flächendeckend bessere Nachtbusanbindungen im Landkreis könnten besonders junge Menschen gebrauchen. Das umzusetzen, sei vor allem finanziell schwierig, meinen alle drei Landratskanidaten.

Eine bessere Koordinierung von Baustellen, eine Ausweitung des Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis und die schwierige finanzielle Situation als Hinderungsgrund für die Verbesserung des Nachtbusangebots. Bei diesen Verkehrsthemen sind die Landratskandidaten Ralf Leßmeister (CDU), Martin Müller (SPD) und Ero Zinßmeister (FWG) inhaltlich nah beieinander.

Sommerzeit – Baustellenzeit! Überall im Landkreis wird an den Straßen geflickt. Was können Sie tun, um Baustellen im Sommer besser zu koordinieren, damit die Bürger im Landkreis nicht die Umleitung der Umleitung fahren müssen, um von A nach B zu kommen? Leßmeister:

Entscheidend ist, um welchen Straßentyp (Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraße) es sich handelt. Danach bestimmen sich die jeweiligen Zuständigkeiten. Ab Kreisebene obliegt die Bauplanung und -koordination in der Regel dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Straßenbaubehörde. Der Landkreis ist bei solchen Maßnahmen jedoch als Straßenverkehrsbehörde an diesen Verfahren beteiligt und kann auf verkehrsrechtliche Anordnungen Einfluss nehmen. Wohlwissend, dass längere Straßenbauarbeiten zu zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen führen, werde ich mich als Landrat dafür einsetzen, dass die Durchführung von Maßnahmen, wie zum Beispiel aktuell in Hirschhorn, frühzeitig und in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde so koordiniert wird, dass die Beeinträchtigung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf das absolut erträgliche Mindestmaß zurückgeschraubt wird. Müller: Im Idealfall sollten Baumaßnahmen so über das Jahr verteilt sein, dass sich die Belastungen für Bürger im erträglichen Rahmen halten. Bei der Koordination der Maßnahmen und der Abstimmung unter den an den Bauprojekten Beteiligten besteht aus meiner Sicht deutliches Verbesserungspotential. Daran zu arbeiten, ist eines meiner Ziele als Landrat. Es gibt im Landkreis zahlreiche Straßen, die einer Sanierung bedürfen – an den Straßen müsste eigentlich noch mehr gemacht werden, als es zur Zeit der Fall ist. Aus meiner Sicht besteht auch Nachholbedarf, der durch die finanzielle Situation der unterschiedlichen Kostenträger entstanden ist. Oft wurde nur, wenn es gar nicht mehr zu umgehen war, das Allernotwendigste getan. Eine verbesserte Finanzausstattung ist gerade im Straßenbau notwendig, um eine vernünftige Planung vornehmen zu können und Projekte zeitlich und regional sinnvoll zu entzerren. Zinßmeister: Leider liegt es nicht in der Hand der Kreisverwaltung, die Baustellen des LBM zu koordinieren. Allerdings wäre es von Vorteil, wenn die Koordination und die Transparenz früher und verlässlicher hergestellt werden würden. Ich würde in regelmäßigen Abständen Treffen mit dem LBM, den beteiligten Gemeinden und Verbandsgemeinden (VGen) durchführen, gemeinsam nach Lösungen suchen und Absprachen treffen, um rechtzeitig die Bürger zu informieren. Allerdings sind wir froh, dass notwendige Maßnahmen zügig und umfassend durchgeführt werden. Um die Region zu fördern, benötigen wir ein gut ausgebautes Verkehrswegenetz. Was künftig anzuregen wäre, ist eine sogenannte Schadensanalyse. Darin sollten die Mehrkosten für sinnvolle, provisorische und ortsnahe Ausweichstrecken wirtschaftlichen und Umweltschäden großräumiger Umleitungen gegenübergestellt werden. Auch das kann der Landkreis oder Landrat nur anregen beziehungsweise bei Landes- und Bundesstraßen als Moderator begleiten. Ein weiterer Vorschlag sind sogenannte Schnellbaustellen mit mehreren Kolonnen und Nachtarbeit. Als Träger der Kreisstraßen könnten wir nur dort direkt Einfluss nehmen. Gerade junge Leute sind auf ihre Eltern und gute Verbindungen im ÖPNV angewiesen. Wie wollen Sie das Angebot im ÖPNV nachhaltig verbessern, zum Beispiel weiße Flecken des Nachtbus-Fahrplans beseitigen, beziehungsweise aufrecht erhalten? Leßmeister: Das ÖPNV-Angebot im Landkreis ist bereits gut und alle VGen sind über Bus oder Bahn stündlich ans Netz angebunden. Das Angebot muss aber permanent auf Auslastung und Optimierungsbedarf überprüft werden, und dabei finanzierbar bleiben. Dort, wo die Nachfrage nach dem ÖPNV nachlässt, kann man mit Ruftaxen oder Rufbussen planen, um frei gewordene Kapazitäten dort einzusetzen, wo Mehrbedarf besteht. Das Nachtbuskonzept gibt es seit 2001 als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Landkreis. Im Landkreis wurde das Angebot auf nun 19 Gemeinden ausgebaut – insbesondere die VGen rund um Kaiserslautern sind gut angebunden. Bedingt durch den Umlauf der eingesetzten Busse ist es derzeit noch nicht möglich, alle Orte im Kreis zu erreichen. Wenn die weißen Flecken beseitigt werden sollen, müsste eine neue Umlaufkonzeption mit weiteren Fahrzeugen geschaffen werden. Da der Nachtbusverkehr eine freiwillige Leistung darstellt – zurzeit zahlt der Landkreis für die bestehenden Fahrten rund 80.000 Euro –, müsste der Landkreis, bedingt durch die schlechte Haushaltslage, an anderen freiwilligen Leistungen einsparen. Um mit dem bestehenden Nachtbusverkehr mehr Orte zu erreichen, könnten Ruftaxen als Anschlussfahrten in die Randgemeinden aufgebaut werden. Die VG Weilerbach hat diese Fahrten in die kleinen Gemeinden bereits erfolgreich eingerichtet. Allerdings müssten dann, wie in Weilerbach, die VGen in die Finanzierung einsteigen. Müller: Ich werde mich als Landrat für eine bedarfsgerechte Gestaltung des ÖPNV einsetzen. Auch in Zukunft müssen sich die Einwohner kleiner Orte darauf verlassen können, ohne eigenes Fahrzeug mobil zu bleiben – sei es, um zur Schule, zur Arbeit oder zum Einkaufen zu kommen. Ein gut funktionierender ÖPNV hat im ländlichen Raum eine besondere Bedeutung. Zu den bestehenden Zug- und Linienbusverbindungen ergänzen Ruftaxis vielerorts das Angebot. Sie bieten die Chance, kostengünstig bestehende Netze zu ergänzen. Stolz kann der Landkreis auf die ehrenamtlich geführten Bürgerbusse in den Verbands- und Ortsgemeinden sein. Bürgerbusse helfen gerade älteren Mitbürgern, Einkäufe, Arztbesuche oder Behördengänge zu organisieren. Viele Ehrenamtliche erbringen hier eine Leistung, die ansonsten für die Kommunen nicht finanzierbar wäre. Nachtbusse beziehungsweise das Liniennetz wird unter finanzieller Beteiligung des Landkreises von der Stadt Kaiserslautern organisiert. Auch hier muss ständig der Bedarf überprüft und gegebenenfalls eine vorhandene Linie erweitert werden. Ist das nicht möglich, muss geprüft werden, ob eine neue Linie in den Fahrplan aufgenommen werden kann. Zinßmeister: Natürlich sind entsprechende Angebote – gerade für junge Menschen – wichtig und tragen zur Attraktivität des Landkreises bei. Aber ein entsprechendes Angebot ist kostenintensiv und freiwillige Leistung. Wie bei allen freiwilligen Angeboten sprechen da die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Tier und das rheinland-pfälzische Innenministerium eine klare Sprache. Wenn möglich, keine freiwillige Leistungen mehr und direkte Einschnitte (Kürzungen) bei den Pflichtaufgaben. Meine Anliegen: Unsere Jugend braucht dringend ein besseres Nachtbusangebot und eine flächendeckende ÖPNV-Vernetzung im Landkreis. Nur eine flächendeckende Versorgung gewährleistet die Gleichheit der Lebensverhältnisse. Ein Fehlen der Anbindung oder Sicherstellung der Versorgung könnte dazu führen, dass Familien solche Orte meiden, dort nicht bauen oder kaufen. Dies ist gerade auch eine FWG-Forderung: Alle Orte des Landkreises müssen versorgt werden und, wenn es geht, auch gleichmäßig. Immer wieder gibt es Klagen, dass Schulbusse überfüllt seien? Wie kann das Problem gelöst werden, damit alle Kinder auf dem Weg zur Schule einen Sitzplatz im Bus haben? Leßmeister: Die Schülerbeförderung ist nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetzes im Landkreis Kaiserslautern seit 1999 in den Linienverkehr integriert. Seither gibt es keine gesonderten Schulbusse mehr und die Beförderung im Linienverkehr richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz. Danach gilt, dass der LBM im Zusammenwirken mit dem Landkreis und den Verkehrsunternehmen im Interesse der Bevölkerung für eine ausreichende Bedienung zu sorgen hat. Das Beförderungsunternehmen hat letztlich dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge, die im Linienverkehr eingesetzt werden, eine Zulassung für eine Anzahl von Sitz- und Stehplätzen haben, um die Beförderungskapazität zu erfüllen. Eine Sitzplatzgarantie im Linienverkehr gibt es derzeit nicht. Folglich könnte eine generelle Lösung der Schülerbeförderung mit Sitzplatzgarantie nur erreicht werden, wenn zuvor eine Änderung des rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetzes erfolgen würde. In Parallelverkehren beziehungsweise bei Stundenausfällen kann es durchaus temporär zu Kapazitätsproblemen kommen. Was nicht tolerierbar ist, sind regelmäßig überfüllte Busse. Die kalkulatorische Plan-Auslastung der Busse muss sich am Bedarf orientieren und sollte deshalb regelmäßig überprüft werden. Auftretende Probleme müssen schnell, wirksam und mit einem gut funktionierenden Beschwerdemanagement gelöst werden. Müller: Probleme bei den Schulbussen gibt es hauptsächlich zum Schuljahresbeginn, die kurzfristig gelöst werden müssen – auch wenn die Schülerzahlen bekannt sind. Fällen, wie dem am 16. August im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichten, muss dringend nachgegangen werden: Demnach war der Bus von Rodenbach zur IGS nach Otterberg–Enkenbach überfüllt, die Kinder wurden an den Haltestellen regelrecht reingedrückt und standen fast näher an der Windschutzscheibe als der Fahrer. Solche Zustände sind inakzeptabel. In diesem Fall sind größere oder zusätzliche Busse einzusetzen. Auf der Homepage des Kreises gibt es ein Online-Beschwerdeformular für die Schülerbeförderung. Meines Wissens kontrollieren Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Strecken und fahren mit den Bussen. Dabei müssten solche Missstände auffallen und eine entsprechende Reaktion erfolgen. Wichtig sind regelmäßige Kontrollen, ob die in der Ausschreibung festgelegten Vorgaben für Busunternehmen erfüllt werden – wenn nicht, müssen Verstöße sanktioniert werden. Eine Einzelsitzplatzgarantie für Schüler ist – auch aus Sicherheitsgründen – erstrebenswert, wird sich aber nicht von heute auf morgen durchsetzen lassen. Zusätzliche Busse zu den Stoßzeiten wären aber ein Anfang. Zinßmeister: Das Problem tritt vor allem zu Beginn eines Schuljahres auf. Dann müssen mit dem Träger der Schülerbeförderung entsprechende Lösungen gefunden werden. Dies geschieht seit Jahren und klappt aus meiner Sicht hervorragend. Lösungsorientiertes Handeln ist da wichtiger als grundsätzlich zu behaupten, die Schulbusse sind permanent überfüllt. Wenn andere Bedingungen gelten sollten, stellt sich wieder die Frage der Finanzen. Mit mehr Geld kann man fast alles machen. Die Busunternehmen, die die Ausschreibungen gewonnen haben, werden jährlich dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass genügend Sitzplätze vorhanden sind. Ich sehe diese Frage als Chefsache für das Referat Schule und Verkehr, um gegebenenfalls punktuell noch Verbesserungen zu erreichen. Ich weiß, dass an manchen Orten die Probleme immer wieder oder neu auftreten und die Ortsbürgermeister stehen sofort im Fokus der Eltern und Schüler. Als Landrat hätte ich hier immer ein offenes Ohr für die Betroffenen. Denn die Sicherheit der Schüler ist mit das wichtigste Gut, das der Kreis als Träger schützen muss.

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