Hirschhorn Drohen langfristig höhere Friedhofsgebühren?

Noch ist der Hirschhorner Haushaltsplan nicht genehmigt.
Noch ist der Hirschhorner Haushaltsplan nicht genehmigt.

Mit der Erhöhung der Grundsteuer konnte Hirschhorn seinen Haushaltsplan für dieses Jahr ausgleichen. Nun stellt sich aber die Frage, ob vielleicht noch die Friedhofsgebühren erhöht werden müssen, um den Ausgleich auch dauerhaft zu schaffen.

Auf den Tischen der Ratsmitglieder lag am Dienstagabend der Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Ein erster Nachtragshaushalt war erforderlich geworden, um die Erhöhung der Grundsteuer B einzurechnen. Der jetzt vorgelegte Entwurf berücksichtigt nun auch die Entschuldung durch das Land.

Wie Thorsten Wohlgemuth im Namen der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde erläuterte, steht sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nun ein Plus. Im Genehmigungsverfahren stünden allerdings trotzdem noch nicht alle Ampeln auf Grün. Die Aussichten auf eine gesicherte Rückzahlung aller Investitionskredite seien nämlich nicht allzu rosig. Wohlgemuth versicherte, mit vernünftigen Gründen ein gutes Wort bei der Kommunalaufsicht einlegen zu können. Die Grundsteuer B habe der Ortsgemeinderat nämlich auf 590 Prozent angehoben. Das seien nur zehn Punkte unterhalb der Genehmigungsschwelle, so ein Argument. Außerdem sei bisher das Haushaltsergebnis immer besser ausgefallen als der Plan.

Wie es Hirschhorn denn überhaupt gelingen könne, dauerhaft genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen, fragte Julia Woll, die Erste Beigeordnete der Gemeinde. Als einen Hauptpunkt führte Wohlgemuth dazu aus, dass die Friedhofsgebühren kostendeckend angehoben werden müssten. Hirschhorn verlange nur 30 Prozent der anfallenden Ausgaben für Beerdigungen. Letztlich werde der Friedhof über die Grundsteuer B subventioniert.

Info

Der zweite Nachtragshaushalt in Zahlen: Im Ergebnishaushalt liegt ein Plus in Höhe von 1360 Euro vor. Im Finanzhaushalt sind es 1430 Euro.

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