Landstuhl RHEINPFALZ Plus Artikel Geldstrafe für Veröffentlichung von Videos von Polizisten im Einsatz

90 Tagessätze zu je 100 Euro muss der Angeklagte bezahlen.
90 Tagessätze zu je 100 Euro muss der Angeklagte bezahlen.

Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte am Freitag einen 48-jährigen, freiberuflich tätigen Journalisten und Schriftsteller wegen unerlaubter Veröffentlichung von Bildnissen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro. Er soll Videoaufnahmen von neun Polizeibeamten bei der Ausübung ihres Dienstes anlässlich verbotener Versammlungen von sogenannten Querdenkern am 21. November in Kaiserslautern und Ramstein -Miesenbach angefertigt und ohne deren Einwilligung ins Internet gestellt haben.

Die betreffenden Beamten hatten deswegen Strafantrag gestellt. Soweit ihm darüber hinaus vorgeworfen worden war, versucht zu haben, die Beamten bei einer anschließenden weiteren

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