Mehlbach Grundsteuer B muss erhöht werden

Um 80 Prozentpunkte muss die Grundsteuer B in Mehlbach erhöht werden, damit der Haushalt ausgeglichen werden kann.
Um 80 Prozentpunkte muss die Grundsteuer B in Mehlbach erhöht werden, damit der Haushalt ausgeglichen werden kann.

Ursprünglich sollte den Mitgliedern des Mehlbacher Gemeinderats in der Sitzung am Donnerstagabend ein ausgeglichener Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt worden. Doch es kam anders – mit negativen Folgen für alle Grundstücksbesitzer.

Der Entwurf des Doppelhaushalts lag auf den Tischen der Mandatsträger – gemäß der Vorbereitung wäre der Etat auch ausgeglichen und genehmigungsfähig gewesen, teilte Ortsbürgermeister Gunter Mühlberger (FWG) auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Im Laufe der Ratssitzung habe sich dann jedoch herausgestellt, dass nach Informationen der Verwaltung ein neues Loch in der Planung entstanden sei.

Der Grund dafür liege in der Neuberechnung der Grundsteuer für die einzelnen Bürger auf Landesebene. Damit der Doppelhaushalt tatsächlich von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, musste nach den Worten des Ortschefs und zum Ärger der Ratsmitglieder an der Schraube der Grundsteuer B gedreht werden. Diese ist deshalb um 80 auf nunmehr 555 Prozentpunkte erhöht worden.

Mühlberger betonte, dass er sich mit dem Rat einig sei, die Bürger in Kürze mit einem Flyer über die Hintergründe dieser Steuererhöhung zu informieren.

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