Kreis Kaiserslautern Hohe Förderung fürs Vereinsleben

32.750 Euro schüttet die Gemeinde Weilerbach an die örtlichen Vereine aus. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung.

„Bei der Höhe kommt es auf verschiedene Kriterien an“, erläuterte Ortsbürgermeister Horst Bonhagen (SPD). So gibt es Zuschläge für Klubs mit eigenen Anlagen, lizenzierten Trainern oder Chorleitern. Bei einer Betreuung von Jugendlichen gibt es nochmals mehr Zuschuss. Die Kommune rechtfertigt die außergewöhnlich hohe Fördersumme damit, dass ein lebendiges Vereinsleben die Gemeinschaft fördere. „Die Jugend- und Freizeitangebote kommen sozialen Kontakten entgegen, wecken Verantwortung, Gesundheit sowie Geselligkeit und tragen damit ganz entscheidend zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen in unserer Ortsgemeinde bei“, sagte Bonhagen. Damit komme ihnen „eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe“ zu. Einmütig stimmte der Rat einer Änderung der Friedhofssatzung zu, wonach ein Feld für Rasen- als Urnengräber ausgewiesen wird. Die Gebühr für ein Rasenurnengrab wurde auf 1000 Euro festgelegt. Maximal kann es mit zwei Urnen belegt werden. Gleichzeitig wurden die Gebühren für Grabstätten von 230 auf 250 Euro pro Belegstelle angehoben. Bei Urnengräbern steigt der Preis pro Belegstelle von 150 auf 175 Euro. Für anonyme Urnenbeisetzungen sind künftig 300 Euro (bisher 250) aufzubringen, bei Auswärtigen 600 anstelle der bisherigen 500 Euro. Eine Beisetzung von Urnen in einer Urnenwand kostet 100 Euro statt wie bisher 75 Euro. Auch die Entfernung von Grabstätten sowie die Verlängerung des Nutzungsrechts werden teurer. Zur Rekonstruktion eines keltischen Wagengrabs bestehe noch Informations- und Gesprächsmangel. Der Punkt wurde ebenso vertagt wie eine geänderte Abrundungssatzung für den Samuelshof. Auch über die Grünabfallsammelstelle wurde nicht endgültig entschieden, hier sollen noch Gespräche mit der Kreisverwaltung stattfinden. Die Behörde fordert auch für Weilerbach eine Orientierung an den „kreisüblichen Öffnungszeiten“ sowie die Umzäunung. Der von einem Privatinvestor beantragte Bebauungsplan zur Innenentwicklung wurde abgelehnt. Der Mann will ein Wohn- und Geschäftshaus am Dorfplatz errichten, das Einvernehmen des Gemeinderats wurde bereits erteilt. Inzwischen jedoch hat die Kreisverwaltung festgestellt, dass sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfüge. Deshalb schlägt sie vor, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dagegen wurde einer Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Immel“ zugestimmt. Die Gemeinde will einer Erweiterung und weiteren Entwicklung der Firmen nicht im Wege stehen. |wiu

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