Zweibrücken / Martinshöhe Nach Erdrosslungsversuch: Staatsanwältin beantragt Unterbringung in Psychiatrie

Verhandelt wird vorm Landgericht in Zweibrücken.
Verhandelt wird vorm Landgericht in Zweibrücken.

Vor dem Landgericht Zweibrücken steht ein 75-jähriger Bewohner des Alten- und Pflegeheimes Schernau Martinshöhe. Er soll einer weiblichen Pflegekraft einen Schnürsenkel um den Hals gelegt und sie fast erdrosselt haben.

Es ist kein Strafverfahren, das vor dem Landgericht verhandelt wird. Es ist ein Sicherungsverfahren. Der 75-jährige Beschuldigte ist an Demenz und an Alzheimer erkrankt und schuldunfähig. Er kann wegen versuchten Totschlags, den er laut Oberstaatsanwältin Kristine Goldman objektiv begangen hat, nicht bestraft werden. Die Oberstaatsanwältin fordert, den Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Nach dem Vorfall am 7. April ist er derzeit in der Psychiatrie in Klingenmünster. Dort soll er auch bleiben, meint Goldman. „Die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik ist alternativlos“, sagte die Oberstaatsanwältin.

Von den Kolleginnen gerettet

Was war geschehen? Am Sonntag, 7. April, ging der Beschuldigte um 17 Uhr im Altenpflegeheim Schernau mit seinem Rollator über den Flur. Er hatte einen Schnürsenkel bei sich und trat unauffällig von hinten an eine Pflegekraft heran, die gerade aus der Küche kam. Der Senior legte ihr den Schnürsenkel um den Hals und zog ihn von hinten über Kreuz fest zu. Die Angegriffene versuchte, sich zu befreien, bekam keine Luft mehr und röchelte nur noch. Ihre beiden Kolleginnen hörten dieses „Krächzen“, stürmten aus dem Zimmer und sahen, wie der Beschuldigte die Frau strangulierte. Sie befreiten ihre Kollegin. Der Beschuldigte ging auf sein Zimmer. Dieser Tathergang ergibt sich aus den Zeugenaussagen vor Gericht.

Ein Gerichtsmediziner stellte eine breite Strangulationsspur am Hals der angegriffenen Frau fest. Es habe potenzielle, aber keine konkrete Lebensbedrohung bestanden. Der 75-jährige ist nach den Worten der forensischen Psychiaterin, Irmgard Bücken, eine tragische Persönlichkeit. Er leide an einer beginnenden Alzheimer-Demenz und sei aufgrund seiner Schwerhörigkeit erheblich eingeschränkt. Schwerhörige und taube Menschen litten unter Fehldeutungen, die sich in paranoider Form zeigen könnten. So sei es beim Beschuldigten. „Er hört Vögel zwitschern und Computerstimmen“, sagte die Gutachterin.

„Nicht in der Lage, sein Handeln zu steuern“

Am Abend der Tat habe er sich den Schnürsenkel selbst um den Hals gelegt, dann jedoch davon abgelassen. Danach sei er auf den Flur gegangen, wo er das Opfer traf. Er habe die Tat unter diesem Leidensdruck begangen, so die Medizinerin. Und: „Er wusste, dass das eine Straftat ist. Er war aber nicht mehr in der Lage, sein Handeln zu steuern.“ Dabei sei es seine „Lieblingsschwester“ gewesen, „wie er mir bei meiner Untersuchung unmittelbar nach der Tat sagte“, erklärte die Gutachterin. Der Beschuldigte sei in dieser Einrichtung fehl am Platz gewesen. „Es muss eine geschulte Einrichtung sein, auf der Basis einer soliden Medikation. Klingenmünster ist die adäquate Einrichtung“ , betonte die Ärztin. Beim Beschuldigten sei davon auszugehen, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist. Das Urteil soll am Mittwoch um 9 Uhr verkündet werden.

x