Stelzenberg Nach längerer Diskussion wiederkehrende Beiträge eingeführt

Für den Straßenausbau werden künftig wiederkehrende Beiträge erhoben.
Für den Straßenausbau werden künftig wiederkehrende Beiträge erhoben.

Die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau sorgte in der jüngsten Sitzung des Stelzenberger Gemeinderats für eine lange und zum Teil äußerst emotional geführte Debatte.

Wie Ortsbürgermeister Fritz Geib (FWG) eingangs ausführte, hat das Land Rheinland-Pfalz bereits 2020 eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes beschlossen – mit der Folge, dass ab dem 1. Januar kommenden Jahres alle Kommunen im Land verpflichtet sind, für Bauarbeiten an Gemeindestraßen anstelle von Einmalbeiträgen wiederkehrende Beiträge zu erheben. Die wesentliche Änderung: Bislang müssen nur die Anlieger für den Ausbau ihrer Straße bezahlen, ab dem kommenden Jahr werden die Kosten auf alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer in einer Gemeinde umgelegt. Die Krux: Weigert sich eine Gemeinde, die Einführung der wiederkehrenden Beiträge zu beschließen, wird eine Strafe verhängt, die abhängig ist von der Anzahl der Einwohner. Im Stelzenberger Fall wären das 7500 Euro, verdeutlichte Geib.

Es gibt Ausnahmeregelungen

Ursprünglich wollten er und große Teile der FWG im Stelzenberger Rat gegen die wiederkehrenden Beiträge stimmen, erklärte Jochen Stadler. Allerdings konnten in einem Gespräch mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde (VG) Landstuhl die anfangs gehegten Bedenken weitgehend ausgeräumt werden. „Wir dachten zunächst, dass ab dem kommenden Jahr alle Stelzenberger Bürger zur Kasse gebeten werden und dass die wiederkehrenden Beiträge dann wie eine Art zusätzliche Steuer regelmäßig gezahlt werden müssen. Tatsache ist jedoch, dass die Beiträge erst erhoben werden, nachdem im Dorf eine Straße ausgebaut wurde und diese abgerechnet ist“, berichtete Stadler von seinem Gespräch bei der Verwaltung. Auch der Ortsbürgermeister betonte, dass es sich dabei nicht um eine Art „Sparkonto“ handele, auf das ab dem 1. Januar kommenden Jahres regelmäßig Geld eingezahlt werden muss. Zudem gebe es Ausnahmeregelungen für die Anwohner von Straßen, die in jüngster Vergangenheit ausgebaut und für die Einmalbeiträge entrichtet wurden. „Die Anlieger im Römerweg bleiben für 20 Jahre verschont“, betonte Geib.

Gemeinde will 35 Prozent übernehmen

Weniger gegen die Beiträge an sich, sondern mehr gegen die Art und Weise, wie sie im Land eingeführt werden müssen, wetterten Werner Gundacker und Jürgen Courret (beide FWG). Insbesondere Gundacker bezeichnete es als eine Farce, dass der Rat über einen Sachverhalt entscheiden müsse, der per Gesetz ohnehin vorgeschrieben sei. „Die Gemeinderäte verkommen immer mehr zu Erfüllungsgehilfen der Regierung Mainz. Wenn wir nicht machen, was die von uns wollen, bekommen wir dicke Strafen aufgebrummt. Wir werden vom Land erpresst“, sagte er und forderte den Rat dazu auf, aus Protest gegen die wiederkehrenden Beiträge zu stimmen und somit ein Zeichen zu setzen. Courret und andere Ratsmitglieder führten aus, dass man wegen der drohenden Strafzahlungen zwar nicht gegen die Einführung stimmen werde, sich aber aus Protest der Stimme enthalten wolle.

Letztlich votierte das Gremium bei fünf Enthaltungen dafür, ab dem kommenden Jahr wiederkehrende Beiträge in Stelzenberg einzuführen. Zudem wurde ebenfalls bei fünf Enthaltungen beschlossen, den Gemeindeanteil beim Ausbau von Straßen ab dem 1. Januar 2024 auf 35 Prozent festzusetzen, falls die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung das gestattet.

x