Kreis Kaiserslautern Testpflicht soll Freiwilligkeit ablösen

Da Selbsttests an den Schulen freiwillig sind, verweigern sich in Teilen des Landkreises viele der Prozedur. Jetzt soll die Test
Da Selbsttests an den Schulen freiwillig sind, verweigern sich in Teilen des Landkreises viele der Prozedur. Jetzt soll die Testpflicht kommen.

Die Coronalage im Landkreis bleibt angespannt. Darauf verwiesen der Kreisbeigeordnete Peter Schmidt (FWG) und Landrat Ralf Leßmeister (CDU) am Montag in der Sitzung des Kreisausschusses. Im Gesundheitsamt seien die Mitarbeiter daher wieder verstärkt mit der Kontaktnachverfolgung beschäftigt.

Mehr Coronafälle bedeutet für die Kreisangestellten im Gesundheitsamt mehr Arbeit. Vor allem die Kontaktnachverfolgung nehme derzeit viel Zeit in Anspruch, teilten Leßmeister und Schmidt mit.

Zwischenzeitlich angestiegene Zahlen von Patienten, die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung auf den Intensivstationen des Westpfalz-Klinikums Kaiserslautern sowie des Nardini-Klinikums in Landstuhl behandelt werden mussten, bereiteten Schmidt ebenso Sorge wie die bisherige Freiwilligkeit der Selbsttests an Schulen. Seit vergangener Woche werden diese angeboten, nicht überall jedoch gut angenommen. „Wir wissen, dass gerade in Teilen des Landkreises eine Vielzahl von Eltern auf die freiwilligen Testungen der Kinder verzichten.“ Nun schwenkt Rheinland-Pfalz, das bislang als eines von lediglich zwei Bundesländern auf freiwillige Tests gesetzt hatte, auf verpflichtende Tests um. Diese schreibt das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz, das in dieser Woche verabschiedet werden soll, zweimal wöchentlich für Schüler und Lehrer vor. Wer sich verweigert, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Viele Arten von Testzentren

Außerhalb der Schulen gebe es mittlerweile „recht viele Arten“ von Testzentren, wie der Landrat betonte. Neben den PCR-Testzentren in Schwedelbach und der Stadt seien flächendeckend Schnellteststationen im Landkreis eingerichtet worden. Ob diese auch von Amerikanern genutzt werden dürften, wollte Anja Pfeiffer (CDU), Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Weilerbach, wissen. „Die Tests heißen ja Bürgertests für alle, insofern: Jeder, der hier lebt, hat Anspruch darauf, einen Schnelltest zu bekommen“, antwortete Leßmeister.

Auf eine positive Entwicklung konnte der Landrat dann doch noch hinweisen: Das Impftempo konnte gesteigert werden. Mittlerweile (Stand Montag, 19. April) seien 37.400 Dosen auf dem Opelgelände verabreicht worden, rund 8000 davon seien Zweitimpfungen gewesen. Bei entsprechender Lieferung der immunisierenden Vakzine könnten ab sofort wöchentlich weitere 7300 Impfungen erfolgen. Drei Impfstraßen stünden dafür bereit.

Darüber hinaus habe es am vergangenen Sonntag eine Sonderimpfaktion gegeben, von der 1000 Personen profitieren konnten. „Es gab kurzfristig mehr Impfstoff, da haben wir zugegriffen“, sagte Leßmeister. Dies sei von der Bevölkerung „sehr dankbar angenommen“ worden.

Alle Lehrer könnten bald geimpft werden

Während der Landrat Lehrkräften weiterführender Schulen am Montag noch keine Hoffnung auf eine schnellere Impfung machen konnte, wurde nun bekannt, dass sich die Priorisierungsgruppe drei, zu der diese Lehrer zählen, in Rheinland-Pfalz ab Freitag registrieren lassen könne. In dieser Gruppe sollen, laut Aussage der Landesregierung, die Lehrkräfte bevorzugt Impftermine bekommen.

Die umstrittene Ausgangssperre zwischen 21 (laut neuem Infektionsschutzgesetz 22) und 5 Uhr bei einer Inzidenz von über 100 könne vorerst nicht einfach ausgesetzt werden, nahm Leßmeister eine Nachfrage Alexander Ulrichs (Die Linke) auf. Zwar habe das Verwaltungsgericht Mainz die Regelung gekippt, das Urteil gelte aber nur für den dortigen Verwaltungsgerichtsbezirk, wie ihm der Justiziar des Ministeriums für Soziales mitgeteilt habe. Da das Verwaltungsgericht Neustadt in gleicher Sache gegenteilig entschieden habe, „müssen wir auf die zweitinstanzliche Entscheidung warten“, sagte Leßmeister. Bis dahin gelte: „Wir müssen uns an die Musterallgemeinverfügung des Landes halten“, und die sieht ein nächtliches Ausgangsverbot vor.

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