Kreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Verstoß gegen das Böllerverbot kann teuer werden

Die Prospekte mancher Supermärkte werben aktuell zwar für Batterien, Böller und Co., aber ein Verkauf darf nicht stattfinden.
Die Prospekte mancher Supermärkte werben aktuell zwar für Batterien, Böller und Co., aber ein Verkauf darf nicht stattfinden.

Dass verschiedene Supermärkte in Stadt und Landkreis in ihren am Wochenende verteilten Reklameheftchen den Verkauf von Böllern und Raketen bewerben, hat für Irritationen bei den Kunden gesorgt. Landrat Ralf Leßmeister stellt auf RHEINPFALZ-Anfrage klar: „Das generelle Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel gilt.“

Die Werbeblättchen wurden offenbar gedruckt, bevor das Bundesinnenministerium das bundesweite Verkaufsverbot am 22. Dezember erlassen hat. So erklärt zumindest das Landstuhler

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