Landstuhl Warum Fahnenmasten selten Flagge zeigen

Eine Fahnenmast gibt es auch am Rathaus. Ebenso wie die anderen ist er oft unbeflaggt.
Eine Fahnenmast gibt es auch am Rathaus. Ebenso wie die anderen ist er oft unbeflaggt.

Die vielen Fahnenmasten in Landstuhl sollten öfter beflaggt werden, regte Michael Feisal (FDP) in der jüngsten Stadtratssitzung an. Doch so einfach geht das nicht. Der Beflaggungskalender muss es nämlich erlauben.

Sie stehen vorm Rathaus, der Stadthalle, an den beiden Stirnseiten des Alten Markts und auf dem Jakob-Weber-Platz: Fahnenmasten. Flaggen tragen sie nicht allzu häufig. Man könne doch die Flaggen der Stadt und von Rheinland-Pfalz hissen und damit nicht nur das Ortsbild verschönern, sondern im wahrsten Wortsinn Flagge zeigen für die Stadt, das Land und vor allem für die Demokratie, meinte Feisal.

Nach Auskunft von Stephan Bizuga, dem stellvertretenden geschäftsführenden Beamten der Verbandsgemeinde Landstuhl, sei dies nicht so einfach möglich. Für das Hissen von Fahnen im öffentlichen Raum durch Verwaltungen gebe es einen Beflaggungskalender, in dem durch die „Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude“ geregelt sei, wann welche Flaggen von der Stadtverwaltung gehisst werden dürfen. In der Landesverordnung seien für dieses Jahr elf sogenannte Beflaggungstage vorgesehen – nächster und letzter in diesem Jahr ist der Volkstrauertag am 17. November. Daneben könne der Ministerpräsident im Einvernehmen mit seinem Innenminister zu besonderen Anlässen eine Beflaggung auch kurzfristig anordnen. In aller Regel geschieht dies bei Ereignissen von nationaler Bedeutung.

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