Zur Sache Wie es zu den vielen Personenstimmen für die AfD-Kandidaten kommt

Ein Kreuz, mehrere Stimmen: Bei der Kommunalwahl können Parteien, die nicht genügend Kandidaten aufstellen können, Bewerber mehr
Ein Kreuz, mehrere Stimmen: Bei der Kommunalwahl können Parteien, die nicht genügend Kandidaten aufstellen können, Bewerber mehrfach auf ihrer Liste aufführen. Diese erhalten dann automatisch drei Personenstimmen, wenn nur die Liste angekreuzt wird.

26.999 Personenstimmen stehen bei der Kreistagswahl hinter dem Namen von Ursule Barendrecht von der AfD. Damit erreicht die Frontfrau der Alternative für Deutschland den zweithöchsten Wert aller in den Kreistag Gewählten, nur Landrat Ralf Leßmeister hat mit 27.096 Stimmen noch mehr. Aber auch die übrigen sechs AfDler, die ins Kreisgremium einziehen und die bislang eher unbekannt sind, verzeichnen allesamt deutlich über 26.000 Stimmen.

Wie ist zu erklären, dass ein kommunalpolitisch noch kaum in Erscheinung getretener Uwe Winkler oder ein Mark Beluli mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als etwa die doch sehr bekannten Bürgermeister der Verbandsgemeinden – Ralf Hechler erhielt beispielsweise 25.076 Stimmen, Peter Degenhardt 18.314 – oder auch Stadtbürgermeister und Erste Beigeordnete? Es liegt daran, dass die AfD nur 15 Kandidaten aufgestellt hat, aber eine 42 Namen umfassende Liste möglich war. Denn der Kreistag hat 42 Mitglieder. Um nun so wenige Stimmen wie möglich zu verschenken, listete die AfD fast alle ihre Kandidaten dreimal auf, was bei der Kommunalwahl erlaubt ist. Wer nun als Wähler einfach nur die AfD-Liste angekreuzt hat, hat somit jedem Kandidaten automatisch drei Stimmen gegeben. Durch drei geteilt, kommen die in den Kreistag gewählten AfD-Abgeordneten auf 8775 bis 8999 Stimmen.

Kumulieren und panaschieren

Bei der Kommunalwahl gibt es jedoch eine weitere Besonderheit: Die Wähler haben so viele Stimmen, wie es Plätze zu verteilen gibt. Sie können somit entweder eine Liste ankreuzen, dann werden im Falle des Kaiserslauterer Kreistages 42 Stimmen auf alle Plätze auf der Liste gleichmäßig verteilt. Oder sie geben einem Kandidaten bis zu drei Stimmen und verteilen ihr Votum so gezielt auf Einzelne. Das ist das Kumulieren. Sie können auf diese Weise aber auch Bewerber verschiedener Parteien wählen, das heißt dann Panaschieren.

Außer der AfD haben bei der Kreistagswahl von dem Recht der Mehrfachnennung ihrer Kandidaten auch noch Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht Gebrauch gemacht. Manche Bewerber standen dreifach, andere doppelt auf den Listen.

Erst geht es um die Sitze, dann um die Anzahl der Stimmen

In den Kreistag ziehen übrigens nicht die Kandidaten ein, die über alle Parteien hinweg die meisten Stimmen geholt haben. Die Personenstimmen sind vielmehr erst im zweiten Schritt wichtig. Denn zunächst wird anhand aller Stimmen ausgerechnet, welcher Partei wie viele Sitze im Gremium zustehen. Diese Anzahl der Sitze geht dann an die Kandidaten, die innerhalb der eigenen Liste die meisten Stimmen bekommen haben. Klettern oder nach unten rutschen können die zur Wahl Stehenden nur innerhalb dieser Liste. So werden zum Beispiel auch der Liberale Goswin Förster, der nur einmal auf der FDP-Liste stand, und die Linke Heike Senft, die durch Dreifachnennung für jede Listenstimme drei Personenstimmen erhielt, im neuen Kreistag vertreten sein, weil ihren Parteien jeweils ein Platz zusteht und sie die meisten Stimmen von allen FDPler beziehungsweise Linken bekommen haben – auch wenn das „nur“ 2708 und 2185 waren.

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