Kusel Machtwort von der Kommunalaufsicht

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Unstimmigkeiten vier Wochen vor der Fusion: Die kostenfreie Übertragung des Bauhofgebäudes der Verbandsgemeinde (VG) Waldmohr an die Ortsgemeinde erhitzte am Dienstag die Gemüter des VG-Rates Glan-Münchweiler. In einer Resolution forderte das Gremium von seinem Fusionspartner, von den Veräußerungen abzusehen und das Thema in die Hände des neuen Rates der VG Oberes Glantal zu geben. Die Kreisaufsicht sprach gestern ein Machtwort.

Gestern Morgen habe Landrat Winfried Hirschberger einen Brief erhalten, in dem das Vorhaben der Verbandsgemeinde Waldmohr geschildert wird, Bauhofgebäude kostenfrei an die Ortsgemeinden zu übertragen – so geschehen in der Sitzung des Ortsgemeinderates Waldmohr vergangene Woche (wir berichteten). Unterzeichnet wurde der Brief von Klaus Schillo, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, dem Beauftragten für die VG Schönenberg-Kübelberg, Karl-Heinz Schoon, und – etwas überraschend – vom Beauftragten für die VG Waldmohr Hans-Joachim Ellmer. Inhalt: Die Kommunalaufsicht soll überprüfen, inwieweit eine Übertragung von Gebäuden, Grundstücken und Maschinen rechtens ist. An der Rechtmäßigkeit äußerten die zwei Beauftragten und der Bürgermeister im Brief ihre Zweifel. Schillo, der erst aus der RHEINPFALZ von den Plänen des Fusionspartners erfahren hatte, verwies zudem am Dienstagabend im VG-Rat Glan-Münchweiler auf Paragrafen im Fusionsgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Gemeindeordnung, nach denen „die Verbandsgemeinde nicht einfach unentgeltlich Gebäude veräußern oder Grundstücke übertragen darf“. Üblicherweise würden solche Übertragungen zum sogenannten Verkehrswert erfolgen, also dem aktuellen Preis, den eine Immobilie auf dem Markt kostet. Vor allem mit Blick auf die anstehende Fusion sei das Waldmohrer Vorgehen nicht nachvollziehbar. Schließlich sei es Vorschrift, dass das Vermögen der drei alten Verbandsgemeinden auf die neue VG Oberes Glantal übertragen werde. „Das widerspricht dem freiwilligen Geist dieser Fusion.“ Verwundert zeigte sich auch Otto Rubly, erster Beigeordneter der VG-Schönenberg-Kübelberg, beim Blick auf die Tagesordnung des VG-Rates Waldmohr heute Abend. Unter Punkt 3 soll dort ein Auftrag für Renovierungsarbeiten am Bauhof vergeben werden. „Ist es nun richtig zu sehen, dass der Bauhof in Waldmohr zuerst saniert wird und dann noch die kostenfreie Übergabe folgt?“ Wir werden es nicht erfahren: Die Kommunalaufsicht schob gestern dem Waldmohrer Vorgehen einen Riegel vor: Auf RHEINPFALZ-Nachfrage erläuterte Landrat Winfried Hirschberger, „dass die Verfahren von der Kommunalaufsicht erstmal gestoppt wurden“. Das bedeutet: Bis zur Fusion dürfen keine Gebäude und Grundstücke übertragen werden. Konkret geht es um eine Lager- und Fahrzeughalle in Breitenbach sowie das Bauhofgebäude in Waldohr. Die im Brief erwähnte Halle in Dunzweiler ist laut Hirschberger ohnehin im Besitz der Ortsgemeinde, so dass hier eine Übertragung gar nicht möglich sei. Weiterhin verbietet die Kommunalaufsicht die Renovierung des Bauhofgebäudes in Waldmohr. All das liege auf Eis, bis die Fusion der drei Verbandsgemeinden vollzogen sei, erläuterte Hirschberger. |hlr

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