Nebenbei bemerkt ... RHEINPFALZ Plus Artikel Abwasser: Leidige Geschichte um ein weiteres Kapitel bereichert

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Michelle Pfeifer wirft in der Wochenendkolumne „Nebenbei bemerkt ...“ noch einmal einen Blick auf den „Dauerbrenner“ wiederkehrende Beiträge.

Die Krux mit den wiederkehrenden Beiträgen

Da muss man erst mal kräftig schlucken, wenn man das hört oder vielmehr liest: Eine Grundstückseigentümerin muss Beiträge für Niederschlagswasser zahlen, obwohl ihr Areal gar nicht an den öffentlichen Entwässerungskanal angeschlossen ist.

Die Krux: Es besteht für sie die Möglichkeit eines Anschlusses – obgleich eine Hebeanlage benötigt wird – und damit ist die Grundstückseigentümerin beitragspflichtig. Ob sie nun persönlich auf den neuen Kanal angewiesen ist oder nicht: Es reicht, wenn dies auf eins der Grundstücke in der erneuerten Straße zutrifft. Stichwort Solidargemeinschaft. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt deutlich zum Ausdruck gebracht. Zugegeben: Es handelt sich um einen Sonderfall, befindet sich das betroffene Grundstück doch in besonderer (Hang-)Lage.

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