Nebenbei bemerkt ... Abwasser: Leidige Geschichte um ein weiteres Kapitel bereichert
Die Krux mit den wiederkehrenden Beiträgen
Da muss man erst mal kräftig schlucken, wenn man das hört oder vielmehr liest: Eine Grundstückseigentümerin muss Beiträge für Niederschlagswasser zahlen, obwohl ihr Areal gar nicht an den öffentlichen Entwässerungskanal angeschlossen ist.
Die Krux: Es besteht für sie die Möglichkeit eines Anschlusses – obgleich eine Hebeanlage benötigt wird – und damit ist die Grundstückseigentümerin beitragspflichtig. Ob sie nun persönlich auf den neuen Kanal angewiesen ist oder nicht: Es reicht, wenn dies auf eins der Grundstücke in der erneuerten Straße zutrifft. Stichwort Solidargemeinschaft. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt deutlich zum Ausdruck gebracht. Zugegeben: Es handelt sich um einen Sonderfall, befindet sich das betroffene Grundstück doch in besonderer (Hang-)Lage.
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