KUSEL Ausbau der Solarenergie setzt sich fort

Ende 2023 waren bundesweit Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen mit einer Gesamtleistung von 82,2 Gigawatt (GW) installiert. Verglichen mit dem Vorjahr erhöhte sich damit die Leistung laut Umweltbundesamt um 14,6 GW, also um 22 Prozent.

Der Ausbau setzte sich auch in der ersten Jahreshälfte 2024 fort, wie die Bundesnetzagentur ermittelte. Bis Ende Juni stieg die Solarleistung um knapp zehn Prozent, zwei Drittel davon stammen von Gebäude-PV einschließlich Balkonanlagen. „Wir haben damit Ende Juni erstmals 90 Gigawatt installierte Leistung überschritten“, bilanziert Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.

Die Hälfte des PV-Ausbaus erfolgt nach einer Studie des Umweltbundesamtes auf Gebäuden, die andere Hälfte auf Freiflächen. Neben den seit Ende 2021 bestehenden Freiflächen-Anlagen auf rund 31.000 Hektar würden demnach zusätzlich 63.000 Hektar bis Ende 2030 für neuere Anlagen benötigt – bei einem Flächenbedarf von einem Hektar pro Megawatt Solarenergie. Gemessen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 16,7 Millionen Hektar entsprächen 95.000 Hektar für PV-Freiflächen einem Anteil von 0,6 Prozent, heißt es in der Studie.

Maximal zwei Prozent der Ackerfläche sollen für Solarenergie genutzt werden

In Rheinland-Pfalz können nach dem Landessolargesetz an den Ausschreibungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz PV-Anlagen auf Freiflächen mit einem Volumen von 400 Megawatt jährlich teilnehmen. Errichtet werden können sie vorrangig auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen sowie Seitenrandstreifen bis maximal 500 Metern entlang Autobahnen und Schienenwegen. In benachteiligten Landesregionen sollen Freiflächen-Solaranlagen nur auf „ertragsschwachen, artenarmen“ Acker- und Grünlandstandorten gebaut werden. Orientierungswert ist eine Ertragsmesszahl unter 35.

Berechnungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zeigen, dass sich bei einer Leistung von einem Megawatt je Hektar landesweit bis 2040 ein Flächenbedarf von etwa 8000 Hektar ergibt. Dies entspreche auch dem Ziel, in Rheinland-Pfalz maximal zwei Prozent der Ackerfläche für Solarenergie zu nutzen. „Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sind pro Verbandsgemeinde wenige Anlagen in einer Größenordnung von maximal zehn bis 20 Hektar ausreichend“, wird in dem Kammer-Leitfaden argumentiert.

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