Kolumne zum Wochenende Ein Notstromaggregat als Luxusartikel – können und dürfen wir uns das leisten?

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Es konnte einem schon regelrecht schwindelig werden angesichts der hohen Summen, mit denen im Verbandsgemeinderat Kusel-Altenglan in dieser Woche jongliert wurde. Ein zweistelliger Millionenbetrag steht im Raum, um die Grundschulen zu erweitern und für die Zukunft fit zu machen. Schließlich kommen gleich zwei Entwicklungen zum Tragen: zum einen die gestiegene Schüleranzahl – vielerorts werden schon jetzt Container als zusätzliche Klassenzimmer gebraucht, siehe Kusel und Konken. Zum anderen – und das fällt vor allem ins Gewicht – hat per Gesetz ab dem Schuljahr 2026/27 jeder Erstklässler den Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Folglich muss auch ausreichend Raum geschaffen werden, an einigen Schulen wird eine Erweiterung notwendig.

Dass ein solches Thema genügend Potenzial für teils hitzige Diskussionen birgt, liegt auf der Hand. Immerhin geht es um Kinder und um Bildung, die beide von zentraler Bedeutung sind – und es geht um viel, viel Geld. Davon gibt es ja bekanntlich wenig im kommunalen Bereich.

Nur einer enthält sich

Weitaus weniger Redebedarf gab’s bei einem anderen Thema, das zwar eine weitaus geringere Summe nach sich zieht, bei dem die Notwendigkeit jedoch durchaus angezweifelt werden dürfte – oder vielmehr müsste. Um die Rathäuser für den Krisenfall, genauer: einen möglichen längeren Stromausfall, zu wappnen, plant die Verwaltung, einen mobilen Stromerzeuger anzuschaffen. Mehrere Investitionen werden dafür notwendig: Schließlich ist es allein mit dem Gerät, das schätzungsweise 42.500 Euro schlucken wird, nicht getan. Um das Gerät überhaupt anschließen zu können, muss erst mal eine Notstromeinspeisung für beide Rathäuser her. Geschätzte Kosten: circa 30.000 Euro allein für Kusel. Für Altenglan, wo sowohl der Altbau als auch der Neubau mit einer Einspeisemöglichkeit ausgestattet werden müssten, sind die Planungen noch nicht so weit.

Keine Summen, die direkt die Alarmglocken schrillen lassen, aber eben auch keine Beträge, die sich mal eben so aus der Portokasse bezahlen lassen. Ulrich Urschel fragte da völlig zurecht nach, warum es im Krisenfall denn notwendig ist, die Rathäuser aufrechtzuerhalten und mit Strom zu versorgen. Er war überhaupt der Einzige, der sich im Ansatz kritisch zeigte, sich bei der Entscheidung letztlich enthielt. Spitzers kurze Antwort gab dagegen nur wenig Aufschluss: Er sei der Meinung, dass öffentliche Einrichtungen auch oder besonders in Krisensituationen handlungsfähig bleiben müssen.

Kreisverwaltung besitzt Aggregat

Auch in der Sitzungsvorlage gibt es dazu lediglich ein paar kryptische Anmerkungen. Es wird davon gesprochen oder vielmehr geschrieben, dass „die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger“ die „Selbsthilfe der Bevölkerung“ ergänzen sollen.

Sind wir mal ehrlich: Zuständigkeit hin oder her – reicht es denn nicht, wenn in einem solchen Extremfall, in dem es über längere Zeit keinen Strom gibt, immerhin ein Verwaltungsgebäude als Anlaufstelle für Bürger erreichbar ist? Die Kreisverwaltung besitzt bereits eine Netzersatzanlage, die bei einem Stromausfall das komplette Gebäude versorgen kann. Das bedeutet: Diese Stelle ist auf jeden Fall erreichbar. Von den Feuerwehrhäusern, die in solch einem Fall als Anlaufstelle ohnehin besetzt werden, mal ganz abgesehen.

Auch andere Verbandsgemeindeverwaltungen besitzen kein eigenes Notstromaggregat für ihr Dienstgebäude. So gibt es in der VG Lauterecken-Wolfstein zwar eine Einspeisestation, jedoch kein eigenes Aggregat. Sollte der Extremfall wirklich eintreten und das Rathaus unbedingt mit Strom versorgt werden müssen – und mir ist noch immer schleierhaft wofür –, so könnte zumindest mit geliehenem Gerät, etwa von der Feuerwehr, ausgeholfen werden.

In Zeiten klammer Kassen, in denen die finanzielle Belastung für Bürger immer mehr steigt, es an allen Ecken und Kanten brennt, müssen wir viel mehr hinterfragen. Natürlich wäre es komfortabel, ein Notstromaggregat in petto zu haben und den Verwaltungsbetrieb bei Stromausfall ganz einfach weiterlaufen lassen zu können. Aber: Ist das wirklich unbedingt notwendig? Führt kein Weg daran vorbei? Können, nein, dürfen wir uns so etwas leisten? Oder handelt es sich nicht vielmehr um einen „Luxusartikel“?

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