Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Gaststätten geben Waren an Mitarbeiter ab – Kurzarbeit für Festangestellte

Wohin mit dem Salat? Für Frischware, die nicht eingefroren werden konnte, mussten die Gastronomen nach der Schließung andere Lös
Wohin mit dem Salat? Für Frischware, die nicht eingefroren werden konnte, mussten die Gastronomen nach der Schließung andere Lösungen finden.

Restaurants, Gaststätten, Mensen, Kantinen und Cafés sind zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus nun geschlossen. Geregelt ist dies mit einer Rechtsverordnung, die für vier Wochen gilt. Die Betreiber mussten nicht nur für ihre festen Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen. Auch Warenvorräte galt es abzubauen.

Schon vor einer Woche hat Oliver Allmang in Horschbach das Restaurant „Zum Alten Keiler“ geschlossen. Die Warenvorräte seien an die Mitarbeiter verteilt oder an Gastronomie-Kollegen

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