St. Julian Immobilienbesitzer in St. Julian sparen Einkommensteuer

Für die Ortsteile Gumbsweiler (inks) und Eschenau (im Hintergrund) wurden bereits Sanierungssatzungen auf den Weg gebracht.
Für die Ortsteile Gumbsweiler (inks) und Eschenau (im Hintergrund) wurden bereits Sanierungssatzungen auf den Weg gebracht.

Bereits 2020 waren erste Gespräche in der Ortsgemeinde angelaufen, mit einem eigenen Sanierungsgebiet gegen den Ortskern-Tod vorzugehen. So erhalten Immobilienbesitzer einkommensteuerliche Vorteile, und die Gemeinde profitiert aus langer Sicht von einem schöneren Ortsbild.

Wie diese steuerlichen Vorteile aussehen, erklärt der Paragraf 7h in Verbindung mit Paragraf 10f Einkommensteuergesetz. In einem Sanierungsgebiet durchgeführte Baumaßnahmen wie eine energetische Sanierung, ein barrierefreier Zugang oder eine neue saubere Hausfassade können in der persönlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im Gegensatz zu den üblichen Handwerkerleistungen, die bis zu einem jährlichen Kostenbetrag von 6.000 Euro gedeckelt sind und bei denen lediglich der Arbeitslohn berücksichtigt werden kann, sind Baumaßnahmen in Sanierungsgebieten keine Grenzen gesetzt.

Nachdem St. Julian bereits für die Ortsteile Eschenau, Gumbsweiler und Obereisenbach Sanierungssatzungen auf den Weg gebracht hat, wurde bei der Gemeinderatssitzung kürzlich auch für St. Julian als letzten Ortsteil die Sanierungssatzung beschlossen. In den Sanierungsgebieten lebende Einwohner sollen demnächst über die Chancen und Möglichkeiten informiert werden.

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