Kusel / Kaiserslautern Nach Brand in Asylbewerber-Einrichtung: 28-Jähriger ab Ende Oktober vor Gericht

War im Mai einmal mehr Einsatzort der Feuerwehr: die Aufnahmeeinrichtung auf dem Kuseler Windhof.
War im Mai einmal mehr Einsatzort der Feuerwehr: die Aufnahmeeinrichtung auf dem Kuseler Windhof.

Nach einem weiteren Brand in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Kuseler Windhof muss sich nun ab Ende Oktober ein 28-Jähriger vor Gericht verantworten.

Die versuchte schwere Brandstiftung in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (Afa) ist einer von mehreren schwerwiegenden Straftat-Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen den Mann erhebt. Er soll am Nachmittag des 2. Mai in seinem Zimmer in einem der früheren Kasernengebäude Feuer gelegt haben.

Laut Anklage ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass der 28-Jährige Papier und Kleidungsstücke auf dem Boden verteilt und angezündet hat. Zeugen hätten das Feuer gelöscht, ehe Schlimmeres passieren konnte. Wohl deshalb geht die Anklagebehörde „nur“ von versuchter statt vollendeter Brandstiftung aus.

Es ist nicht der erste Fall von Brandstiftung in der Afa, der eine juristische Fortsetzung vor dem Landgericht in Kaiserslautern findet: Im April war dort die Unterbringung eines Syrers in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet worden. Der 25-Jährige hatte im November in der Afa-Kantine Feuer gelegt. Der neuerliche Prozess am Landgericht beginnt am Montag, 28. Oktober, um 9 Uhr.

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