Kusel-Altenglan / Neustadt Niederschlagswasser: Warum für ein Grundstück ohne Kanalanschluss Beiträge anfallen
Ein Grundstück, das nicht an den Entwässerungskanal angeschlossen ist, für das die Eigentümer aber dennoch Beiträge für Niederschlagswasser zahlen müssen – damit hat sich das Verwaltungsgericht in Neustadt Anfang der Woche beschäftigt. Beklagte: die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.