Kusel-Altenglan / Neustadt Niederschlagswasser: Warum für ein Grundstück ohne Kanalanschluss Beiträge anfallen

Seit Anfang des Jahres gibt es ein einheitliches Entgeltsystem in der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Die wiederk
Seit Anfang des Jahres gibt es ein einheitliches Entgeltsystem in der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Die wiederkehrenden Beiträge Wasser und Abwasser sind in den vergangenen Monaten in den Fokus gerückt und zum Politikum geworden.

Ein Grundstück, das nicht an den Entwässerungskanal angeschlossen ist, für das die Eigentümer aber dennoch Beiträge für Niederschlagswasser zahlen müssen – damit hat sich das Verwaltungsgericht in Neustadt Anfang der Woche beschäftigt. Beklagte: die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.

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