Kaiserslautern Tödliche Stiche gegen Stiefvater: 16-Jähriger angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem Jugendlichen Totschlag vor und hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Kai
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem Jugendlichen Totschlag vor und hat Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben.

Ein 16-Jähriger aus dem Kreis Kusel wird sich vermutlich demnächst wegen Totschlags verantworten müssen. Er soll am 3. Juli seinen 44 Jahre alten Stiefvater mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt haben, dass dieser starb. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nun Anklage erhoben.

Von Sven Holler

Die Ermittler haben sich ein Bild davon gemacht, was an jenem Samstagabend passiert ist und ihre Ermittlungen knapp vier Monate nach der Tat abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 16-Jährigen vor, seinem Stiefvater während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung zwei Messerstiche in den Bauch- und Brustbereich versetzt zu haben. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring am Dienstag mit.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geschah die Tat, nachdem der 16-Jährige nach Hause und es zwischen beiden zum Streit gekommen war. Gehring zufolge setzte der mutmaßliche Täter selbst einen Notruf bei der Polizei ab und flüchtete dann aus der Wohnung. Die Polizei nahm den 16-Jährigen wenig später am Ortsrand fest. Ob der Jugendliche den Notruf unmittelbar nach der Tat tätigte oder bis zu dem Anruf noch einige Zeit vergehen ließ, dazu wollte sich der Staatsanwalt auf Anfrage der RHEINPFALZ nicht äußern. Feststellungen dazu sollen der Hauptverhandlung vorbehalten werden, ergänzte Gehring.

Jugendlicher schweigt

Die Ermittlungen umfasste Gehring zufolge auch die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Zu welchem Ergebnis der Gutachter kam, ließ der Leitende Oberstaatsanwalt auf Anfrage unbeantwortet. Gehring: „Hier wurde Anklage erhoben, sodass der Beschuldigte nach dem Ermittlungsergebnis voll schuldfähig oder eingeschränkt schuldfähig war. Genauere Feststellungen müssen auch hier der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben.“

Nicht klären konnten die Ermittler Gehring zufolge die Frage des Tatmotivs und warum der Jugendliche und sein Stiefvater am Abend des 3. Julis überhaupt in Streit geraten sind. Der 16-Jährige, der sich seit Juli in Untersuchungshaft befindet, mache von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem Jugendlichen Totschlag vor und hat Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben. Ob es zum Prozess kommt, ist noch nicht entschieden. Das Landgericht wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

x