Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: „Schoppeglas“ als Schlagwerkzeug

„Schwere Körperverletzung“ lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen eine 30-Jährige, die vom Amtsgericht Bad Bergzabern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Sie soll einem Mann ein „Schoppeglas“, das typisch pfälzische Weinglas für einen halben Liter, ins Gesicht geschlagen haben.

Verurteilt wurde die Angeklagte zu einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. „Es wurde Zeit, dass sie an mich geraten sind“, sagte Richter Christoph Sommer. Tatort war ein Lokal in Bad Bergzabern, Tatzeit nach zwei Uhr. Die Angeklagte soll dem 27-Jährigen auf den Fuß getreten und ihm das Glas ins Gesicht geschlagen haben. Kratzer am Hals, Schnittwunden am Mund und ein abgebrochener Zahn seien die Folge gewesen, so die Anklage.

Zwei verschieden Versionen

„Mit den Verletzungen habe ich nichts zu tun, das habe ich nicht gemacht“, erklärte die Angeklagte. Sie sei von der Toilette gekommen, über den Fuß des Geschädigten gestolpert, den er ihr gestellt habe. Sie habe ihm einen Stoß vor die Brust versetzt und gesagt „lass das“. Das Glas sei vom Tisch gefallen, als sie dagegen gestoßen sei. Ganz anders fiel die Version des Geschädigten aus. Die Angeklagte habe ihm auf den Fuß getreten, sei ihm mit der Hand an den Hals und habe ihm das „Schoppeglas“ ins Gesicht geschlagen. Er sei dann ins Krankenhaus gegangen, dort habe man eine Wunde im Mund genäht und einen Glassplitter entfernt, einen größeren Glassplitter im Mund habe er schon vorher selbst entfernt, so der Geschädigte. Eine Platzwunde, einen beschädigten Zahn und eine Quetschung bestätigte das ärztliche Attest. Als Motiv für die Tat vermutete der Geschädigte einen Racheakt der Angeklagten, gegen die er vor zwei Jahren ausgesagt hatte. Sie soll damals jemandem einen Bierkrug auf den Kopf geschlagen haben, das Verfahren wurde eingestellt. „Für den Geschehensverlauf gibt es nur zwei Personen, die es wissen können, die Zeugen haben entweder nichts gesehen oder winden sich“, fasste Oberamtsanwalt Bertram Calletsch die Verhandlung am zweiten Tag nach der Vernehmung von acht Zeugen zusammen. Für ihn blieben keine „vernünftigen Zweifel“, dass die Angeklagte schuldig sei. Die Tat selbst hatten alle Zeugen nach ihrer Aussage nicht gesehen, dass der Geschädigte wegen Verletzungen, die keiner genau beschreiben konnte, ins Krankenhaus gegangen sei, hatten andere ausgesagt.

Ähnlicher Vorfall vor zwei Jahren

„Mir kommt es so vor als verfolgen alle Zeugen die Tendenz, die Angeklagte raus zuhalten, alle waren bestrebt, den Ball flach zu halten, man kennt sich“, fasste der Rechtsanwalt des Geschädigten, der diesen in der Nebenklage vertrat, zusammen. Freispruch forderte die Verteidigerin der Angeklagten. „Ihnen muss es kräftig gesagt werden, ich werde nicht warten, bis der letzte Pech hat und ein Glas in die Halsschlagader bekommt“, so Richter Sommer in seiner Urteilsbegründung. Sie habe provoziert, dem Geschädigten das „Schoppeglas“ ins Gesicht geschlagen und besitze dann noch die „bodenlose Frechheit“, Strafantrag gegen ihn zu stellen. Man müsse froh sein, dass die Verletzungen noch moderat gewesen seien. Dass die Angeklagte bei dem Vorfall vor zwei Jahren, als sie jemandem einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben soll, freigesprochen worden sei, aber dem damals Geschädigten ein ansehnliches Schmerzensgeld gezahlt habe, sah Sommer als widersprüchlich an. Zu ihrer Strafe von 16 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, muss die Angeklagte 1200 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

x