Leinsweiler „Hilfsliste“ sorgt für Verwirrung vor der Wahl

In Leinsweiler wurde an die Haushalte auch eine „Hilfsliste“ verteilt.
In Leinsweiler wurde an die Haushalte auch eine »Hilfsliste« verteilt.

Für Leinsweilerer könnte es in der Wahlkabine verwirrend werden. Sie erhalten einen Stimmzettel mit Bewerbern. Auf einer „Hilfsliste“ stehen weitere Namen. Was ist da los?

Die Kommunalwahl am kommenden Sonntag steht vor der Tür. Da die Ortsgemeinde Leinsweiler seit der letzten Kommunalwahl die Grenze von 500 Einwohnern überschritten hat, werden erstmalig zwölf statt bisher acht Gemeinderatsmitglieder plus Ortsbürgermeister gewählt, wie Verbandsbürgermeister Torsten Blank (SPD) auf Anfrage bestätigt.

Aber nicht nur das: Diesmal kommt es bei den Wahlen zu einer Konstellation, die bei den Wählern für Verwirrung sorgen könnte, wie eine Bürgerin der RHEINPFALZ mitteilt. Auch Torsten Blank spricht von einem „Sonderfall“ in der Verbandsgemeinde Landau-Land. Klar ist: Noch-Bürgermeister Thomas Stübinger kandidiert nicht mehr als Ortschef, aber für den Gemeinderat. Klar ist auch: Es gibt den zur Wahl zugelassenen Wahlvorschlag „Liste Mohler“, auf der 13 Bewerber für den Gemeinderat stehen. Darüber hinaus wurde an die Haushalte auch eine „Hilfsliste“ verteilt, auf der acht Kandidaten aufgeführt sind – mit Bildern und ein paar wenigen Informationen zu den Bewerbern. Noch-Bürgermeister Thomas Stübinger taucht übrigens auf beiden Listen auf.

„Hilfsliste“ im Umschlag macht Wahl ungültig

Auf der „Hilfsliste“ steht der Hinweis, dass die Bürger die Liste am Wahltag als „Gedächtnisstütze“ mit in die Wahlkabine nehmen können, aber diese keinesfalls in den amtlichen Wahlumschlag gepackt werden dürfe. Denn sonst wäre die Wahl ungültig – dies gelte auch für die Briefwahl.

Bei den bisherigen Gemeinderatswahlen in Leinsweiler wurden Mehrheitswahlen ohne Wahlvorschlag durchgeführt, also ohne Namen auf dem Stimmzettel. Die Namen der Kandidaten wurden dann von den Wählern eingetragen. Das schien im Vergleich zum jetzigen Prozedere einfach, denn nun ist es anders – und genau hier liegt die Verwirrung. Nun werden den Wählern gleich mehrere Möglichkeiten offeriert, von denen sie Gebrauch machen können. Sie können wählen durch Kennzeichnen oder Hinzufügen eines Namens. Wenn die Listenstimme genutzt wird, ist auch die Streichung einzelner Namen möglich, ebenso wie die Nicht-Kennzeichnung von Bewerbern.

Dass diese Auswahl an Möglichkeiten im Vorfeld schon für Verwirrung sorgt, ist für Verbandsbürgermeister Blank nachvollziehbar. Es stelle sich bei der Fülle an Wahlmöglichkeiten die Frage, ob man das dem Wähler zumuten könne. Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder Bürger die Wahlbestimmungen bis ins kleinste Detail lese und kenne, um letztlich einen gültigen Wahlzettel abgeben zu können.

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