Kreis Südliche Weinstraße Klage wegen Streichung des Maxx-Tickets

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15 Eltern aus der Gemeinde Pleisweiler-Oberhofen wollen nicht hinnehmen, dass ihren Kindern seit 2014 das Maxx-Ticket für den Schulbus nicht mehr bezahlt wird, wie der Kreis beschlossen hat. Sie haben Klage eingereicht, das Verwaltungsgericht Neustadt wird jetzt entscheiden, ob nach Recht und Gesetz gehandelt wurde.

„Eine Familie in Oberhofen wird einen Musterprozess führen, solange ruhen die Klagen der anderen 14 Familien“, informiert Roland Gruschinski, Ortsbürgermeister von Pleisweiler-Oberhofen und selbst betroffener Vater, auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Eines von vielen Argumenten gegen die Streichung des Tickets werde der Schulweg innerorts in Pleisweiler sein. „Es kann nicht sein, dass er nicht gefährlich ist, weil nichts passiert ist, denn es ist nichts passiert, weil er nicht begangen wurde“, so Gruschinski. Zur Erinnerung: Anfang 2014 hatte der Kreis ein bestehendes Schulgesetz befolgt und 500 Schülern im Kreis das Schulbusticket gestrichen. Ersparnis für den Kreis: Rund 190.000 Euro. Begründung: Der Schulweg sei kürzer als vier Kilometer. Es folgten Protestaktionen und zahlreiche Widersprüche, die vom Kreisrechtsausschuss alle abgelehnt wurden. Im Falle von Pleisweiler-Oberhofen hatte es viele Argumente für den in den Augen der Eltern gefährlichen Schulweg gegeben. Unter anderem der oft kaum oder gar nicht vorhandene Bürgersteig in Pleisweiler und der unbeleuchtete Wirtschaftsweg nach Bad Bergzabern. Landrätin Theresia Riedmaier hatte im vergangenen Jahr eine Beteiligung des Kreises an der rund 60.000 Euro teuren Beleuchtung des Weges in Höhe von 20.000 Euro angeboten. Gruschinski hatte nachgefragt, woher die 20.000 Euro als freiwillige Leistung des Kreises kommen, die sich die Gemeinde, die sich mit ebenfalls 20.000 Euro hätte beteiligen müssen, nicht leisten könne. „Ich habe darauf bisher keine Antwort bekommen“, so Gruschinski in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Einstimmig wurde in der jüngsten Ratssitzung der Winterdienst vergeben, gestreut werden soll die Weinstraße von der katholischen bis zur evangelischen Kirche. Im Kopfbereich, das heißt zehn Meter an die Weinstraße grenzend, zudem die Hauptstraße, die Straße „Im Bienengarten“ und die Engelsgasse. (pfn)

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