Südpfalz Krimineller Flüchtling: Abgeordnete fordern Maßnahmen

Das Ministerium verweist auf die Rechtslage.
Das Ministerium verweist auf die Rechtslage.

Es steht weiter die Frage im Raum, ob ein Intensivtäter aus Somalia, der kürzlich aus der Haft entlassen wurde, dauerhaft in einem Dorf in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebracht bleiben wird. Der Fall beschäftigt die Politik.

Der Innenausschuss des Landtags wird auf Antrag der CDU unter dem Titel „Aus der Strafhaft entlassener Intensivtäter aus Somalia sorgt für Ängste in südpfälzischem Dorf“ laut Terminplan am Mittwoch, 26. Juni, über den Fall beraten. Unterdessen beschäftigt das Thema auch die Europaabgeordnete Christine Schneider und den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Thomas Gebhart (CDU). „Es besteht nach wie vor dringender politischer Handlungsbedarf. Die Kommunen dürfen mit solchen Fällen nicht allein gelassen werden“, teilen sie gegenüber der RHEINPFALZ unisono mit.

Die CDU/CSU habe im Bundestag konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und im Bundestag zur Abstimmung gestellt, um Konsequenzen aus solchen Fällen zu ziehen. Dazu gehöre auch, für ausländische schwere Straftäter die Möglichkeit eines Ausreisearrests zu schaffen. Die Bundesregierung müsse den Bundesländern jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen, damit abgelehnte Asylbewerber, insbesondere Gefährder und Straftäter, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden könnten. Dies müsse gegebenenfalls über die Nachbarstaaten erfolgen.

Auf bestehende Rechtslage verwiesen

Der kriminelle Flüchtling in der Südpfalz habe sich schwerer Vergehen schuldig gemacht und das Rückfallrisiko werde als sehr hoch eingeschätzt. „Wer unser Recht so offensichtlich missachtet und bricht, verwirkt sein Bleiberecht. Das Sicherheitsinteresse der hier lebenden Bevölkerung muss Vorrang haben“, heißt es weiter. Die Antwort des Bundesinnenministeriums jedoch, die sie auf ihren Brief an Ministerin Nancy Faeser erhalten hätten, sei enttäuschend. Es werde lediglich auf die bestehende Rechtslage verwiesen. Dies reicht aber nicht mehr aus.

Auch das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hatte bei dem Fall mehrfach auf die Rechtslage verwiesen. Und deutlich gemacht, dass das Land keine Möglichkeit habe, den Somalier in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes unterzubringen oder Abschiebehaft anzuordnen. Spielräume für eine alternative Unterbringung bestünden nur auf der Ebene des Landkreises Südliche Weinstraße, hatte das Ministerium gegenüber der RHEINPFALZ erklärt.

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