Kreis Südliche Weinstraße Maismühle: Rückbau gefordert

„Ich bin kein Querulant, der grundsätzlich gegen die Expansion des Unternehmens ist. Aber sie muss rechtmäßig sein“, gab immer wieder Nachbar Thomas Schätzle zu Protokoll, wenn er auf seinen Widerstand gegen den zugrundeliegenden Bebauungsplan angesprochen wurde. Mehrmals hatte sich das OVG Rheinland-Pfalz mit dem Normenkontrollverfahren zu beschäftigen (wir berichteten). In der letzten Fassung wurde der Plan als mit den Vorschriften des FFH-Gebietsschutzrechts vereinbar angesehen. Doch hat sich der Beschwerdeführer an das Bundesverwaltungsgericht gewandt. „Ich habe aber auch nach acht Monaten noch keine Nachricht“, so Schätzle auf Anfrage. Im vorliegenden Fall, der im Juli verhandelt wird, ist der BUND in die Rolle des Klägers geschlüpft. Er kritisiert die Firma, die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde und das Land Rheinland-Pfalz, es seien „fahrlässig Umweltschäden“ verursacht worden, weil es bei der Erweiterung zum Verlust von Lebensraum für die beiden streng geschützten Tagfalterarten „Großer Feuerfalter“ und „Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ sowie zur Vernichtung von Raupen oder Eiern des „Großen Feuerfalters“ gekommen sei, so ein OVG-Sprecher. Genau genommen gehe es um die in einem naturschutzfachlichen Gutachten empfohlene, aber zumindest teilweise fehlgeschlagene Umsetzung von Wirtspflanzen der beiden Falterarten vom Bau- auf ein Ausgleichsgrundstück sowie um das Abtragen des Oberbodens des Baugrundstücks. Der Kreisverwaltung wird vorgeworfen, die Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt zu haben. Das Land sei deshalb verpflichtet, den Rückbau bereits errichteter baulicher Anlagen sowie weitere Sanierungsmaßnahmen anzuordnen und auf die Rücknahme erteilter Baugenehmigungen hinzuwirken. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen. Nun geht es um die Berufung. (mik)

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