Kreis Südliche Weinstraße Rechnungshof kritisiert erneut

Bis Oktober wird der Engel regelmäßig vermessen, um sicher gehen zu können, dass das Gebäude nicht weiter absinkt.
Bis Oktober wird der Engel regelmäßig vermessen, um sicher gehen zu können, dass das Gebäude nicht weiter absinkt.

Bad Bergzabern: Fehlerhafte Planungen, Unwirtschaftlichkeit, Geldverschwendung – der Landesrechnungshof kritisiert in seinem vorgelegten Jahresbericht Stadt und Verbandsgemeinde wegen der Sanierung des Renaissance-Gasthauses Zum Engel.

Stadtbürgermeister Fred-Holger Ludwig (CDU) war in den vergangenen drei Jahren mehrfach zu Gesprächen mit dem Landesrechnungshof in Speyer. Zudem war er mit den Stadtbeigeordneten und Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen bei der Landesregierung in Mainz. Immer ging es um das zwischen 1556 und 1579 als Verwaltungsgebäude der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken erbaute Renaissancehaus, aus dem später das Gasthaus Engel wurde. Zudem gab es im vergangenen Jahr in der Kurstadt eine große Gesprächsrunde mit Stadtspitze, Bauamt, Vertretern der Landesregierung, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) und dem Landesrechnungshof, in dem es um die Zukunft des Engel ging. Kurzum: Die jetzt im Rechnungshofbericht vorgebrachte Kritik ist für die Verantwortlichen der Stadt nicht neu. In den oberen Stockwerken des Engel befinden sich das städtische Museum, eine Ausstellung mit dem Nachlass von Martha Saalfeld und Werner vom Scheidt und eine leerstehende Wohnung. Das Erdgeschoss, in dem eine Gaststätte eingerichtet war, steht nach der Insolvenz des letzten Pächters seit Anfang 2014 leer. Wie mehrfach berichtet, steht das Gebäude auf einem hölzernen Balkenrost, der in Teilen verrottet war. Die Stadt beschloss, das Fundament und die Fassaden zu sanieren. Was inzwischen geschehen ist. Im Oktober 2015 stellte die Stadt einen Förderantrag, indem sie nicht nur die Sanierung des Fundaments bezuschusst haben wollte, sondern auch die Einrichtung einer Weinstube mit Küche im Erdgeschoss und die Renovierung der Museumsräume im Obergeschoss. Die Gesamtkosten sollten bei über 2,3 Millionen Euro liegen. Die SGD stimmte den Plänen grundsätzlich zu. Der Rechnungshof legte damals sein Veto ein. In seinem Jahresbericht geht er ausführlich auf die Gründe ein. Demnach sei kein erhebliches Landesinteresse an der Förderung einer Weinstube erkennbar. Zudem sei die geplante Weinstube unwirtschaftlich, denn den geplanten Kosten von 680.000 Euro stünden nach Auskunft der Stadt voraussichtliche Pachteinnahmen von 18.000 Euro gegenüber. „Diese Einnahmen decken die voraussichtlichen Aufwendungen für die Instandhaltung sowie Darlehnszinsen nicht“, schreibt der Rechnungshof, der in diesem Zusammenhang auch an die hohe Verschuldung der Stadt erinnert. Diese liegt bei über 18 Millionen Euro. Außerdem sei die Unterbringung des Museums im Obergeschoss unzweckmäßig. Trotz teilweise sehenswerter Exponate habe das Museum in den vergangenen 15 Jahren im Durchschnitt weniger als vier Besucher pro Tag zu verzeichnen gehabt. Was unter anderem daran gelegen habe, dass das Museum nur stundenweise geöffnet hatte, weil für längere Öffnungszeiten das ehrenamtliche Personal fehlte. Außerdem sei das Museum als solches von außen nicht zu erkennen, es verfüge über keinen eigenen Eingang und sei nur über eine Spindeltreppe zu erreichen. „Diese Situation hätte sich durch die geplante Sanierung nicht geändert“, meint der Rechnungshof. Er teilt auch nicht die Auffassung der Stadt, wonach durch eine Weinstube mehr Besucher ins Museum gelockt würden. Der Rechnungshof erinnert weiter daran, dass „entgegen der Darstellung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Nutzung der Obergeschosse als Museum und Dauerausstellung baurechtlich kein Bestandsschutz besteht“. Ausweislich einer 1984 erteilten Baugenehmigung sei diese Nutzung unzulässig (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Das dem Förderantrag zugrundeliegende Nutzungskonzept entspreche in Teilen nicht der Bauordnung, stellt der Rechnungshof fest. Das Museums sei nicht barrierefrei erschlossen, die Spindeltreppe entspreche nicht den für Rettungswege geltenden Bestimmungen. „Wären die baurechtlichen Gesichtspunkte von der Verbandsgemeinde beachtet worden, hätte die Stadt erhebliche Planungskosten vermeiden und die Planungszeit deutlich verkürzen können“, so das Fazit des Rechnungshofs. Als alternatives Nutzungskonzept für den Engel schlägt der Rechnungshof vor, im Erdgeschoss das Museum in Verbindung mit der Tourist-Information unterzubringen. Diese befindet sich noch in der Südpfalz-Therme. Geplant war, das Tourismusbüro von der Therme ins Haus des Gastes zu verlegen. Die von der Verbandsgemeinde genannten Umbaukosten für das Haus des Gastes ließen sich einsparen, wenn das Tourismusbüro in den Engel umziehen würde, so der Rechnungshof. Die Obergeschosse des Engel sollten entsprechend der Baugenehmigung von 1984 genutzt werden, das heißt: als Wohnungen. Die Stadt hat für den Engel inzwischen ein neues Nutzungskonzept erstellt, das nicht ganz den Vorschlägen des Rechnungshofs entspricht. Zukünftig soll demnach im Erdgeschoss das Tourismusbüro in Verbindung mit einem Ausstellungsraum des Museums eingerichtet werden. Im ersten Obergeschoss soll die Nutzung als Museum weiter aufrecht erhalten werden. Um dafür den Bauantrag einreichen zu können, muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Dafür vergab der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung des Auftrag. Bis Oktober haben die Verantwortlichen Zeit, sich genauer mit der Zukunft des Gasthauses zu befassen. Bis dahin wird der Engel regelmäßig vermessen, um sicher zu gehen, dass das Gebäude nicht weiter absinkt (die RHEINPFALZ berichtete). 

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