Kreis Südliche Weinstraße Seniorin als „dumme Sau“ beschimpft

„Dumme Sau“, „Straßenhure“, „dumme Kuh“: Das soll ein Südpfälzer Winzer zu einer älteren Dame gesagt haben, die mit ihrem Hund auf einem Wirtschaftsweg unterwegs war. Er erstattete Anzeige gegen die Frau, weil er glaubt, sie habe auf dem Weg nichts zu suchen, landete aber selbst auf der Anklagebank und musste jetzt 1500 Euro wegen Beleidigung bezahlen.

„Ich weiß nicht, was ich ihr alles an den Kopf geworfen habe“, sagte der 58-jährige Winzer zu Richter Christoph Sommer bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern. Er sei im Juni 2018 mit seinem Auto „keine 20 Stundenkilometer“ auf dem Weg gefahren, an dem seine Weinberge liegen. „Sie haben hier nichts zu suchen“, habe er der 79-Jährigen gesagt. Sie sei „sehr frech“ zu ihm gewesen und habe mit ihrem Stock auf sein Auto eingeschlagen. Er habe die Polizei gerufen, berichtete der Angeklagte und teilte dem Gericht seine ganz besondere Philosophie mit: „Die Leute, die arbeiten, werden bestraft, die, die nicht arbeiten, nicht. Das ist die Ursache der weltweiten Krise.“ Ganz anders klang die Schilderung der Frau. Sie sei mit ihrem elf Jahre alten Hund auf dem Weg gelaufen. „Ich habe eine Staubwolke gesehen, er ist mit Karacho angefahren gekommen. Ich habe ihm mit der Hand bedeutet, langsamer zu fahren“, sagte sie. Daraufhin habe er sie beschimpft. Am Auto habe sie sich lediglich festgehalten, da sie sehr aufgeregt gewesen und nicht mehr so gut zu Fuß sei. Anzeige habe sie nicht erstatten wollen. Sie habe ihn auch nicht beleidigt. Die Anzeige wegen Beleidigung kam auf den Winzer zu, als er die Polizei einschaltete, weil er sich im Recht wähnte. Gegen den zunächst erlassenen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro legte er Widerspruch ein, sodass es zur Gerichtsverhandlung kam. Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt während der Verhandlung nahm er den Einspruch zurück. Das bedeutet, die 1500 Euro sind fällig. „Sie sind der Sheriff, der alles bestimmen will“, war die Ansage von Richter Sommer, der den Angeklagten mit den Worten „bis zum nächsten Mal“ verabschiedete.

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