Kreis Südliche Weinstraße Sicherheit ist Sache der VG

Die Verkehrssicherungspflicht für den durch Birkenhördt führenden gut 800 Meter umfassenden Teilabschnitt des erweiterten Mountainparks Pfälzerwald soll von der Ortsgemeinde Birkenhördt auf die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern übergehen. Dies beschloss der Ortsgemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich. Einstimmig entschied sich der Rat für den Breitbandausbau durch die Schweizer Firma RMT.

Breiten Raum nahm der Tagesordnungspunkt um den Versicherungsschutz des durch die Gemarkung führenden Abschnitts Mountainpark Pfälzerwald ein. Dabei handelt es sich um gut 800 Meter doppelt genutzten Wanderweg der Ortsgemeinde auf dem insgesamt bald 900 Kilometer umfassenden erweiterten Mountainbike-Streckennetzes von Johannikreuz bis Schweigen-Rechtenbach. Ortsbürgermeister Matthias Ackermann (CDU) sagte, dass die Ortsgemeinde als Eigentümerin des Wegs keinen Versicherungsschutz für Mountainbiker geben könne. Er habe die VG Bad Bergzabern schon länger gebeten, „dass die Ortsgemeinde von jeglichen Schadensersatzforderungen und der Verkehrssicherheitspflicht freigestellt wird“. Was bis heute, trotz Unterredungen mit Ver-bandsbürgermeister Hermann Bohrer (SPD) und Stadtbürgermeister Fred-Holger Ludwig (CDU) nicht geschehen sei. Bohrer hob zuerst auf die „große Dimension“ des Wegenetzes ab. Das war 2005 mit zunächst fünf Touren auf 300 Kilometern im Naturpark und Biosphärenreservat eröffnet worden. Der mehrfach prämierte Park ist in diesem Jahr um 15 neue Routen auf nun 900 Kilometer erweitert worden. Drei neue Abschnitte gebe es in der Region, so Bohrer, Birkenhördt zählt dabei zur Rundweg-Route Bad Bergzabern bis Schweigen-Rechtenbach. „Ich bitte sie, sich nicht aus der Solidargemeinschaft auszuschließen“, appellierte er an den Rat. Dieser Sport sei ein Trend, der auch Pensionen und Gaststätten profitieren lasse, unterstrich er. Die mittlere Verweildauer der Biker liege bei drei Tagen. Bohrer informierte über ein Schreiben der Bayerischen Versicherungskammer, die die gewünschte Haftungsfreistellung für entbehrlich hält. Der Verbandsbürgermeister verwies weiter auf die von der VG auf das Büro für Tourismus übertragene Verkehrssicherungspflicht, womit die Ortsgemeinden nicht verantwortlich seien für den Streckenzustand des MTB-Wegs. Das Büro lasse die Wege über Dritte regelmäßig kontrollieren. In seinem Rückblick des Sachverhalts erinnerte Bohrer auch an eine öffentliche Bekanntmachung zur MTB-Wegeausschilderungsbefugnis des DLR, „wogegen Birkenhördt keinen Widerspruch einlegte“. Der Rat bezweifelte, dass Mountainbiker künftig einen spürbaren touristischen Profit für den Ort erbrächten. Weiter ging es um Fahrtechniken und Geschwindigkeit der Sportart, um die Rolle des Forsts, die des Tourismusbüros und mehr. Ackermann und sein Gremium wollten am Ende doch auf eine aus ihrer Sicht juristisch wasserdichte Vereinbarung setzen. Mit sieben Ja- bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen beschloss der Rat, dass die Ortsgemeinde ihre Bereitschaft erklärt, für die auf Gemarkung Birkenhördt vorgesehenen Trassenführung die Verkehrssicherungspflicht von der Ortsgemeinde auf die VG Bad Bergzabern übertragen wird. |hima

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