Kreis Südliche Weinstraße „Totgesagte leben länger“

Karl Schäfer, seit gestern wieder Bürgermeister der Verbandsgemeinde Maikammer, sprach in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) von einer „Genugtuung“. Es habe sich gezeigt, dass es falsch vom Land gewesen sei, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Verbandsgemeinde Maikammer zu ignorieren.

Er werde den Erfolg der Klage gegen die Zwangsfusion mit der Verbandsgemeinde Edenkoben (siehe Seiten Politik und Südwest) erst mal „genießen“, sagte Schäfer. Die Folgen des Urteils, unter anderem für die inzwischen zusammengelegte Verwaltung, müsse man in Ruhe prüfen. Gestern haben die Fusionsgegner spontan eine Feier auf dem Maikammerer Marktplatz angesetzt. Kurz nach 18 Uhr kamen viele Menschen und prosteten sich mit Sekt zu. Einige trugen T-Shirts mit der Aufschrift „Die VG Maikammer geht nicht zu Bruch“. Auf die Marktstraße hatte jemand „VG Maikammer: So sehen Sieger aus“ geschrieben. Die Konditorei Centner hatte Kuchen spendiert. „Eine große Befriedigung für das Gerechtigkeitsgefühl“ sei das Urteil gewesen, sagte Manfred Loskyll, Kirrweiler. Eberhard Frankmann, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Edenkoben, sprach von einem „Scherbenhaufen“, den die Landeregierung angerichtet habe und den die Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben nun wieder zusammenkehren müssten. „Das war ein Paukenschlag“, sagte Edenkobens Verbandsbürgermeister Olaf Gouasé (CDU) nach seiner Rückkehr von der Urteilsverkündung in Koblenz. Er denkt an all die Arbeit, die sich die Mitarbeiter de Verwaltung mit der Zusammenführung und Neuorganisation gemacht haben, und die nun umsonst gewesen ist. Die Verwaltung ist in dem knappen Jahr seit der Fusion komplett neu organisiert worden. Inzwischen sind die meisten Fachbereiche mit ihren Mitarbeitern in Edenkoben untergebracht, die Werke und der Fachbereich Tiefbau in Maikammer. Gouasé würdigte die Leistung der Mitarbeiter, für die das ein gewaltiger Aufwand gewesen sei. Ortsbürgermeister Rolf Metzger (Bürgerliste) aus Kirrweiler fragt gerade im Hinblick auf diesen Aufwand mit Umzug, Möblierung und Legen neuer Datenleitungen: „Wer bezahlt das alles?“ Er sieht das Urteil als Bestätigung, das die Gebietsreform nicht solide vorbereitet worden sei. Die Argumente dagegen seien „stichhaltig“ gewesen, aber leider vom Land nicht gehört worden. Seim Amtskollege Timo Glaser (CDU) aus St. Martin meint: „Das Familiäre kehrt nun zurück.“ Er meint die Verwaltung, in der jeder seinen Ansprechpartner kennt. Der Gutachter und die Anwaltskanzlei hätten zu Recht Chancen für die Klage gesehen, und die ganze Verbandsgemeinde habe dahinter gestanden. Bernhard Blumenstiel (SPD), selbst Jurist, hatte im alten Verbandsgemeinderat Maikammer den Ausgang des Klageverfahrens damals als „völlig offen“ bezeichnet, als der Rat am 12. Dezember einstimmig beschloss, gegen das Landesgesetz zur Fusion zu klagen. Insofern zeigte er sich gestern auch „nicht überrascht“. 50:50 habe er die Chancen gesehen, gerade wegen der Ausnahmetatbestände, die die Verbandsgemeinde Maikammer erfüllt habe. Blumenstiel: „Totgesagte leben länger.“ Volker Stephan, Vorsitzender der Bürgerinitiative, die für den Erhalt der eigenständigen Verbandsgemeinde gekämpft hatte, war nach eigenen Angaben auch nicht sehr von dem Urteil überrascht. Nach der mündlichen Verhandlung am 11. Mai habe er angenommen, „dass es 60:40 für einen Erfolg der Klage steht“, sagte er kurz nach Verkündung des Urteils. Er sei glücklich, dass die Arbeit der Bürgerinitiative nun beendet sein könne. Ihr Ziel sei erreicht. Das Urteil habe bestätigt, dass die Verbandsgemeinde Maikammer mit der Fusion ungerecht behandelt worden sei. Der VGH hat gestern auch angeordnet, dass der am 7. Juni 2009 gewählte Verbandsgemeinderat Maikammer die Verbandsgemeinde verwalten soll bis zu einer Neuwahl spätestens zum 31. Januar 2016. Das Amt von Verbandsbürgermeister Karl Schäfer lebt damit automatisch wieder auf: Seine Amtszeit läuft erst im Jahr 2017 ab. Die Wahl des Verbandsgemeinderats Edenkoben und von Bürgermeister Olaf Gouasé im Jahr 2014 wird vom VGH nicht für ungültig erklärt. Eine Entscheidung darüber liege vorrangig beim Landtag. (ff/giw)

x