Kreis Südliche Weinstraße Wüterich wird nicht weggesperrt

Als freier Mann verließ ein 28-jähriger Südpfälzer gestern Nachmittag nach fünf Prozesstagen das Landauer Landgericht. Die Dritte Strafkammer wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Anstalt beziehungsweise einer Entziehungsanstalt zurück.

Der erste Grund laut Gericht: Es waren keine erheblichen Straftaten, die dem Beschuldigten in der umfangreichen Beweisaufnahme nachgewiesen werden konnten. Bei Körperverletzung über Beleidigung, Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung habe es sich im Sinne des Strafrechts um Vergehen gehandelt. Bei dem einzigen Verbrechensvorwurf sollte es um eine versuchte räuberische Erpressung von 24 Euro gehen. Fünf Zeugen konnten dies aber nicht erhärten, und objektive Anhaltspunkte gab es nicht. Der zweite Grund: Der 28-Jährige ist nicht schuldfähig. Das untermauerte der forensische Gutachter Andreas Weisert vom Pfalzklinikum mit der eindeutigen Diagnose einer „psychoaffektiven Störung mit manischen und depressiven Phasen“. Gleichwohl hat der Beschuldigte beim Faschingsumzug in Pleisweiler-Oberhofen, in einer Wohnanlage in Bad Bergzabern oder im Arbeitsamt in Landau randaliert und Sachen beschädigt. Mehrere Polizisten verletzte er, nicht zu reden von wüsten Beschimpfungen. Wichtig für die Richter war, ob von dem 28-Jährigen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Er habe vielen Leuten lautstark und heftig gedroht, doch die meisten hätten das nicht ernst genommen. Zudem habe er bei seinen Attacken keine Waffe dabei gehabt, merkte Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer an. Zwar hätten sich seine Aggressionen mehrmals gegen Polizisten gerichtet, doch grundsätzlich sei er nicht gegen die Institution Polizei. Ebenso wenig richteten sich seine Wutausbrüche gegen bestimmte Personen, so der Gutachter. Auf diese Weise zeige sich seine schizoaffektive Störung, die mit Medikamenten behandelt werden könne. Dass der 28-Jährige seit zehn Jahren Cannabis konsumiert, habe zu den Taten beigetragen. Die Ursache für die Straftaten sei der Drogenkonsum jedoch nicht gewesen, so der Gutachter. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt sei eine der schwersten Maßregeln, verwies Oberstaatsanwalt Spielbauer auf eine druckfrische Anordnung vom 1. August, in der die Schwellen für eine solche Einweisung nochmals hochgesetzt wurden. Demnach müssen erhebliche Straftaten und große Schäden bei den Opfern vorliegen. Es sei auch sehr viel Glück im Spiel gewesen, dass die attackierten Polizisten nicht schwerer verletzt wurden, hob das Gericht in seinem Urteil hervor. Auch die Sachschäden eines heruntergerissenen Fallrohres und an der Außenfassade des Arbeitsamtes seien nicht so groß. Der 28-jährige Südpfälzer muss sich nun selbst darum kümmern, dass seine Behandlung ambulant weiter geführt wird. Seine Mutter signalisierte, ihn zu unterstützen. „Der Maßregelvollzug kann nicht in allen Lebensbereichen der Reparaturbetrieb sein“, befand der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs. |mldh

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