Kreis Südliche Weinstraße Warten auf Entschädigung

„Die mit der Fusion und der Rückabwicklung verbundenen Kosten, die im siebenstelligen Bereich liegen, hat die Landesregierung bisher nicht ersetzt“, sagt Edenkobens Verbandsbürgermeister Olaf Gouasé (CDU) auf Anfrage. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat ihm mitgeteilt, dass die Landesregierung die noch ausstehenden Urteile zu den Klagen anderer zwangsfusionierter Kommunen abwarten will. „Klar für uns ist, dass die Fehlentscheidungen des Landes hier nicht ausschließlich zu Lasten der Bürger der betroffenen Verbandsgemeinden gehen können. Dies wäre ein weiteres Unrecht“, so der Verwaltungschef. Ein Blick zurück: Die SPD-geführte Landesregierung hatte es angeordnet, der Landtag mehrheitlich abgenickt, der Verfassungsgerichtshof gekippt. Gemeint ist das Gesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben. Also hieß es ab Juni 2015 „Kehrt marsch“, jede Verbandsgemeinde ist wieder selbstständig. Doch wer kommt für die Kosten auf, die durch die ab 1. Juli 2014 gültige Zwangsheirat entstanden und nun für die Katz’ sind? Von zwei Millionen Euro ist die Rede. Ein altes Sprichwort sagt: Wer bestellt, der bezahlt. Also wäre Mainz in der Pflicht. Dorthin hat Edenkobens Verwaltungschef Olaf Gouasé (CDU) seine Rechnung geschickt. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Hauptamtlichen Beigeordneten Eberhard Frankmann (CDU), denn diesen Posten gab es früher in dem „kleineren“ Edenkoben nicht. Die Vertretung des Bürgermeisters hatten dereinst zwei ehrenamtliche Beigeordnete übernommen; heute gibt es einen hauptamtlichen und zwei ehrenamtliche. Ganz zu schweigen von den Kosten, die mit der Verknüpfung der Datensysteme und den Umzügen verbunden waren. Aus der Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages hat ein Schadensersatzanspruch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden könne, dass von Landtagsabgeordneten schuldhaft gegen die Amtspflicht verstoßen, die Pflichtverletzung mithin vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden wäre. Gegenüber dieser Voraussetzung gebe es erhebliche Bedenken. Unklar sei, nach welchen Maßstäben das Verschulden von Abgeordneten überhaupt zu bemessen sei. Eine eigenverantwortliche Prüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens könne dem einzelnen Abgeordneten nicht abverlangt werden. Will heißen: Der Landtag ist offenbar aus allem raus, weil die Schwächen und Fehler des Fusionsgesetzes nicht erkennbar waren. Seit Anfang November 2015 ist die Rückabwicklung abgeschlossen, die Mitarbeiter sind wieder in ihren „alten“ Rathäusern. Hauptamtlicher Beigeordneter Eberhard Frankmann sprach von einer „Defusion“, als er sein bisheriges Domizil im Heimatort Maikammer verließ und nach Edenkoben umzog. Wie der 54-Jährige mussten auch 20 Mitarbeiter, in der Hauptsache von den VG-Werken, den neuen Arbeitsplatz in der Edenkobener Poststraße beziehen. 18, die im Zuge der Fusion von Maikammer nach Edenkoben gezogen sind, traten den Rückweg an. Insgesamt 58 Mitarbeiter hatten die Folgen der per Gericht annullierten Zwangshochzeit in Kauf zu nehmen. Unterdessen gab es in beiden Verbandsgemeinden Befürworter einer intensiven Kooperation der Verwaltungen. Was die Bereiche EDV und Flüchtlinge angeht, habe sich die VG Maikammer dagegen ausgesprochen, so Gouasé. Beim Tourismus und bei den Feuerwehren stünden noch Gespräche aus. (mik/Karikatur: Ritter)

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