Kreis Südliche Weinstraße Wildschutzzaun: Rat stimmt doch zu

«Böllenborn.» In seiner Sitzung am 19. April musste sich der Ortsgemeinderat Böllenborn mit einem Wildschutzzaun beschäftigen, den ein Grundstücksbesitzer nachträglich genehmigt haben wollte. Die RHEINPFALZ berichtete am 26. April, dass der Rat das Ansinnen abgelehnt habe. Das stimmt nicht. Wie aus dem nun veröffentlichten Sitzungsprotokoll hervorgeht, hat der Rat mit drei Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dem Zaun zugestimmt. Der Antragssteller hat ein einst landwirtschaftlich genutztes Gelände erworben. Er hat ein Gebäude saniert und beabsichtigt, das Grundstück zu renaturieren, vorhandene Streuobstwiesen zu durchforsten und neu zu bepflanzen. Ohne Genehmigung hat er einen Wildschutzzaun aufgestellt. Die Kreisverwaltung SÜW hat daraufhin ein Verbot ausgesprochen, wogegen der Eigentümer Widerspruch eingelegt hat.

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