Waldfischbach-Burgalben Alkohol-Eskalation endet vor Gericht

urn_binary_dpa_com_20090101_240916-935-252612-filed

Vergangenes Halloween ereignete sich in einer Gaststätte in der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben ein unschöner Vorfall. Deshalb musste sich eine Frau vor dem Pirmasenser Amtsgericht verantworten.

Wegen einer Auseinandersetzung in einer Gaststätte war eine 32-Jährige Frau wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angeklagt. In der Gaststätte in der Verbandsgemeinde Waldfischbach Burgalben ging es bereits Richtung Feierabend, als es zum verbalen Streit zwischen der Angeklagten und einem weiteren Gast kam. Die 32-Jährige sei sehr laut gewesen, erzählten mehrere Gäste bei der Verhandlung. Die Bedienung habe versucht, die Frau zu beruhigen. Aber die habe sich benachteiligt gefühlt und habe sie beleidigt, berichtete die 43-jährige Bedienung vor Gericht. Daraufhin habe sie die 32-Jährige aufgefordert, zu gehen. Aber die Angeklagte habe die Gläser mitnehmen wollen. Sie habe sie ja bezahlt, sei ihre Begründung gewesen.

Sie habe schließlich die Angeklagte aufgefordert, die Gläser leer zu trinken und dann zu gehen. Sie habe nach den Gläsern gegriffen, sie aber nicht in die Hand bekommen, sagte die 43-Jährige. Stattdessen habe die Angeklagte ihr den Inhalt eines Glases über den Kopf geschüttet und es ihr ins Gesicht geschlagen oder geworfen. Ihre Brille sei heruntergefallen und sie habe dabei einen minimalen Kratzer abbekommen. Zwei Gäste hätten die Angeklagte dann – ohne Gläser – vor die Tür geführt. Aber die 32-Jährige habe keine Ruhe gegeben, auch nicht, nachdem ihr ihre Jacke ausgehändigt worden sei. Deshalb habe sie schließlich die Polizei gerufen, berichtete die Bedienung. Andere Gäste bestätigten diese Angaben.

Gericht: Alkoholbedingte Enthemmung bei 1,83 Promille

Das Amtsgericht verurteilte die 32-Jährige wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Als Auflage muss die Frau 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und sie erhält einen Bewährungshelfer. Das Gericht ging von einer alkoholbedingten Enthemmung bei der Frau aus, da sie 1,83 Promille intus hatte, aber keine Ausfallerscheinungen. Es ging auch von einem zielgerichteten Wurf aus. Da sie in geordneten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebe, und es ihre erste Freiheitsstrafe ist, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. Den Anklagepunkt des Hausfriedensbruchs stellte das Gericht hingegen ein.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Verletzung der 43-Jährigen sei auf eine „ungewollte Bewegung“ zurückzuführen. Eine Bestrafung sei „nicht nötig“, argumentierte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x