Hauenstein Anita Schäfer begrüßt Verfahrensbeschleunigung bei B10-Ausbau

An der Felsnase bei Hauenstein soll es weitergehen: Weil ein Erörterungstermin coronabedingt nicht stattfinden konnte, hat das L
An der Felsnase bei Hauenstein soll es weitergehen: Weil ein Erörterungstermin coronabedingt nicht stattfinden konnte, hat das Landesverkehrsministerium den Verzicht darauf angeordnet.

Die Anweisung des Landesverkehrsministers an den Landesbetrieb Mobilität (LBM), auf zwei Erörterungstermine beim weiteren B10-Ausbau zu verzichten, bewertet die CDU-Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer positiv. Die Bürger würden nicht übergangen, stellt sie fest.

Der LBM hatte auf RHEINPFALZ-Anfrage hin mitgeteilt, dass auf die Erörterungstermine für die als nächstes anstehenden Bauvorhaben an der Hauensteiner Felsnase und am Wilgartswiesener Lkw-Parkplatz verzichtet wird. Die Erörterungstermine, die der Beteiligung der Öffentlichkeit dienen, konnten aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen nicht stattfinden, weswegen der vierspurige Ausbau der B10 seit längerem stockt. Dass nun auf die Termine verzichtet wird, begründete der LBM mit dem neuen Plansicherstellungsgesetz, das im Mai in Kraft trat, um Planungssicherheit auch während der Pandemie zu schaffen.

Gegner des Ausbaus aus der Vorderpfalz kritisieren die Entscheidung aus Mainz nun. Insbesondere die Grünen fordern, dass die Erörterungstermine zumindest in einem Online-Verfahren stattfinden müssten.

Anita Schäfer begrüßt hingegen die Entscheidung. Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz sei die Ansetzung eines Erörterungstermins vor dem Planfeststellungsbeschluss, der Baurecht schafft, ohnehin optional, also „im Ermessen der Anhörungsbehörde“. Das im Frühjahr 2020 vom Bundestag verabschiedete Plansicherstellungsgesetz besage nur, dass bei Verfahren, bei denen ein Erörterungstermin ohnehin optional ist, geltende Beschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie berücksichtigt werden könnten.

Wesentliche Punkte nur bis Ende 2022 verlängert

Nach ihren, vom Bundesverkehrsministerium übermittelten Informationen solle das Plansicherstellungsgesetz, bisher bis 31. März 2021 befristet, bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Dies ergebe sich auch aus dem Gesetzesentwurf vom 5. Mai, nimmt sie ebenfalls Stellung zu unserer Kolumne vom gestrigen Freitag ( „Pandemie bis Ende 2025?“). Der Ablaufs des gesamten Gesetzes war für 31. Dezember 2025 festgesetzt, weil anzunehmen war, dass bis dahin alle Verfahrensschritte abgeschlossen sein würden. Die wesentlichen Punkte, die auch Erörterungstermine betreffen, seien bis März 2021 befristet, nur die Übergangsregelungen reichten bis 2025. Nächste Woche sei die Erste Lesung für das Gesetz im Plenum des Bundestags vorgesehen.

„Auch inhaltlich mutet die Kritik am Verzicht auf die Erörterungstermine recht seltsam an“, stellt Schäfer fest. „Bei einer Infrastrukturmaßnahme, über die seit Jahrzehnten in breiter Form öffentlich diskutiert wird, kann man wohl kaum davon sprechen, dass die Bürger keine Gelegenheit hatten, sich einzubringen.“

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