Kreis Südwestpfalz Ausgefaustet

Eingestellt wurde am Dienstag das Verfahren wegen Körperverletzung in drei Fällen gegen einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.

Die Staatsanwältin am Amtsgericht Zweibrücken warf dem jungen Mann vor, in der Nacht zum 23. Dezember 2015 gegen 4.45 Uhr drei Besucher der Diskothek „Nachtschicht“ in Kaiserslautern mit Faustschlägen im Gesicht verletzt zu haben. Einer der Geschädigten erlitt ein Hämatom am Auge. Nach einer Schubserei auf der Tanzfläche soll der Angeklagte die drei Heranwachsenden ohne Vorwarnung direkt mit den Fäusten geschlagen haben. Dieser Darstellung widersprach der Beschuldigte. Weil er im Vorbeigehen an einer Gruppe einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen hatte, sei es zwar zu einem Gerangel gekommen, aber geschlagen wurde niemand. Die Security hatte die beginnende Auseinandersetzung wohl bemerkt und eingegriffen. Die Beteiligten wurden vor die Tür gesetzt. Ein Security-Mitarbeiter überprüfte unmittelbar nach dem Vorfall die Fäuste des Angeklagten. Dabei konnte er keine Verletzungen an den Knöcheln des 21-Jährigen feststellen. Bei dem Verletzungsmuster der Geschädigten hätten Abschürfungen zu sein müssen. Von den drei Geschädigten aus der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler waren zwei als Zeugen gekommen. Der Vorsitzende Richter, Christian Orth stellte eine auffällige Übereinstimmung in ihrem Formulierungen zum Sachverhalt fest. Auf Nachfrage gaben sie an, sich vor der polizeilichen Anhörung „ausgetauscht“ zu haben. Der Richter stellte fest, dass beide alkoholisiert waren, denn die Polizei führte damals Alkoholtests durch: Der 18-Jährige hatte 1, 23 Promille, der 22-Jährige 1,6. Dazu erklärten die Männer, dass sie als Straußbuben einiges vertragen könnten. Auf Frage, warum sie sich nicht zu dritt gewehrt haben, machten Sie ausweichende Angaben. In seiner Einstellungsbegründung sprach der Richter von einer unüberschaubaren Situation, zumal es dunkel war und die Zeugen abweichende Äußerungen machten. |nzg

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