Kreis Südwestpfalz Bald trifft Schöner direkt auf Schneidewind

Neben der neuen Musikschule (rechts) in Erbach ließ die Stadt Homburg mehrere Häuser eines früheren Flüchtlings-Aufnahmelagers (
Neben der neuen Musikschule (rechts) in Erbach ließ die Stadt Homburg mehrere Häuser eines früheren Flüchtlings-Aufnahmelagers (Mitte) sanieren. Zwei dieser Häuser waren die beiden Gebäude in der Lappentascher Straße, die zunächst repariert, später aber abgerissen wurden.

Übernächste Woche kommt es im Prozess gegen den Homburger Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) am Landgericht Saarbrücken zum Aufeinandertreffen des Angeklagten mit seinem Amtsnachfolger: Für Montag, 18. Februar, 10.30 Uhr, hat Richter Bernd Weidig den heutigen OB Rüdiger Schneidewind (SPD) im Schöner-Untreueprozess in den Zeugenstand geladen.

Zur Terminvereinbarung nutzte Weidig gestern Morgen die Gelegenheit, als Schneidewind für seinen eigenen Prozess am Saarbrücker Landgericht weilte (siehe Artikel oben auf dieser Seite). Anschließend beantragte Schöners Anwalt Guido Britz am Dienstag eine Vertagung der Verhandlung, da er meinte, der Verteidigung seien wichtige Prozessakten „vorenthalten“ worden. Britz bemängelte zudem, dass der im Zuge der Baubetriebshofs-Affäre gekündigte frühere Homburger Rathaus-Amtsleiter nicht als Zeuge geladen worden sei – und ebenso der damalige Anführer des skandalumwitterten „Baum-Trupps“. Unter Hinweis darauf, dass die Verfahren gegen dieses Duo vom Schöner-Prozess abgetrennt und gesondert verhandelt wurden und dass die Verteidigung jederzeit die gewünschten Akten einsehen könne, lehnte der Vorsitzende Richter den Antrag auf Vertagung ab. Erster Zeuge am gestrigen Verhandlungstag war der ehemalige persönliche Fahrer des damaligen OB Schöner. Der 50-Jährige sagte aus, dass er nach Schöners Ausscheiden aus dem Amt am 30. September 2014 ins Römermuseum Schwarzenacker versetzt worden sei; die Schlüssel für Dienstfahrzeug und Rathaus-Räume habe er abliefern müssen. Zuvor, als OB-Fahrer, habe er von seinem Chef öfters den Auftrag erhalten, städtische Livemusik-Ausrüstung etwa zum Stadtfest oder Konzerten zu transportieren – und zu Schöners Band Madhouse. Der Chauffeur bestätigte auch, er habe in den letzten Tagen von Karlheinz Schöners Amtszeit Ende September 2014 bei mehreren Touren jene Beschallungs- und Verstärkeranlage beim Fachhändler in St. Wendel abgeholt und nach Homburg gefahren, die heute eine entscheidende Rolle bei den Untreuevorwürfen gegen Schöner spielt. Vor Gericht sagte der Fahrer, er habe derartige Livemusik-Technik regelmäßig in einen bestimmten Kellerraum im Rathaus gebracht. Dort werde Derartiges eingelagert. Ob er das aber auch mit der digitalen Mixer-Anlage Ende September 2014 so getan hat, wurde aus seinen Worten nicht recht deutlich. Der Richter vermutete, er und der Chauffeur redeten nicht von denselben Gegenständen. Staatsanwalt Andreas Kächele konfrontierte den Fahrer mit der Aussage eines Madhouse-Bandmitglieds, laut derer der Chauffeur die Verstärkeranlage am 9. Oktober 2014 per Auto-Anhänger in den Madhouse-Proberaum nach Jägersburg befördert habe. „Nein, nach Herrn Schöners Ausscheiden aus dem Amt am 30. September habe ich für ihn nichts mehr gefahren“, widersprach der Ex-Chauffeur. Der Verbleib der digitalen Musikanlage war führenden Rathausmitarbeitern offenbar fast zwei Jahre lang unbekannt, bis die Staatsanwaltschaft am 2. September 2016 eine Hausdurchsuchung im Rathaus und im Jägersburger Bandkeller vornahm, wo die Anlage sichergestellt wurde. Ein Tontechniker, den die Stadt Homburg regelmäßig zur Beschallung von Livekonzerten einsetzt, soll laut Aussage des Rathaus-Kämmerers gesagt haben, er wisse, wo die Gerätschaften stehen – doch ihm, dem Kämmerer, wolle er dies nicht verraten. Ein anderer Mitarbeiter der Kämmerei, dessen hartnäckige Nachforschungen den Stein der Ermittlungen erst so richtig ins Rollen brachten, konnte den Techniker nach eigenen Worten nach anfänglichem Widerwillen dazu bewegen, den Aufenthaltsort im Jägersburger Keller preiszugeben. Der Tontechniker, der offenbar über entscheidende Informationen in dieser Affäre verfügt, war bereits für Montag als Zeuge geladen. Dieser Ladung blieb er aber unentschuldigt fern; der Richter verhängte 250 Euro Ordnungsgeld. Erscheine der Zeuge auch beim nächsten Termin nicht, werde man ihn vorführen lassen.

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