Südwestpfalz Beziehung zu Zwölfjähriger: Bewährungsstrafe für 30-Jährigen

Der Mann hatte laut Anklage Kinderpornos ins Netz geladen, bestritt die Tat jedoch.
Der Mann hatte laut Anklage Kinderpornos ins Netz geladen, bestritt die Tat jedoch.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen hat das Pirmasenser Jugendschöffengericht am Montag einen 30-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Laut Anklage soll der Mann im Mai 2022 vier Kinderpornos auf Facebook ins Internet hochgeladen haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2023 soll er auf seinem Handy vier kinder- und neun jugendpornografische Bilddateien gespeichert gehabt haben. Diese Taten bestritt der Angeklagte. Er habe auf seinem Mobiltelefon das Spiel „Free Fire“ gespielt und sei die ganze Zeit mit dem Internet verbunden gewesen. Die verbotenen Dateien müssten dabei über andere Spieler auf seinem Handy gelandet sein, verteidigte er sich über seinen Anwalt. Das Verfahren wegen dieser Vorwürfe stellte das Gericht im Hinblick auf einen weiteren Vorwurf vorläufig ein.

Der Angeklagte soll nämlich in einem Videoanruf über sein Handy Kontakt mit einem damals zwölfjährigen Mädchen aus seinem Heimatort gehabt haben. Dabei soll er zweimal vor den Augen des Kindes sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Diese Vorwürfe räumte der Mann ein. Er habe das genaue Alter des Mädchens nicht gekannt und in Kauf genommen, dass sie noch minderjährig war, äußerte er über seinen Verteidiger. Sein Mandant habe zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 eine Liebesbeziehung zu dem Mädchen gehabt. Die sei dann wieder auseinandergegangen. Weil es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe, bemaß das Gericht die Strafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes am unteren gesetzlichen Rahmen.

Da der Mann in Arbeit steht und nicht vorbestraft ist, setzte das Gericht die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Als Auflage muss er wahlweise 1500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen oder 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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