Rodalben Denzer: Grundstücksverkauf rechtlich nicht zu beanstanden

Der Bürgermeister der Stadt Rodalben entscheidet darüber, was auf die Tagesordnung des Stadtrates kommt.
Der Bürgermeister der Stadt Rodalben entscheidet darüber, was auf die Tagesordnung des Stadtrates kommt.

„Rechtlich ist der Grundstückverkauf nicht zu beanstanden! Es gibt keinerlei Verpflichtung, zuvor einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Auch die Abhandlung der Grundstücksangelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ist rechtlich einwandfrei“, schreibt Wolfgang Denzer (SPD), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rodalben. Denzer reagierte auf unseren Bericht über den Verkauf eines Grundstücks auf dem Rodalber Neuhof an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Florian Christ. Der Rodalber Stadtrat hatte den Verkauf im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 30. Mai dank der Stimmenmehrheit der CDU beschlossen.

„Es sind definitiv keine Schritte bis zum Vollzug übergangen worden“, betont Denzer und verweist darauf, dass der aktuelle Stadtrat mit dieser Vorgehensweise seit 2019 insgesamt elf Grundstücke unter „Grundstücksangelegenheiten“ im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung behandelt und letztlich verkauft hat.

Verwundert über Kritik

Er sei verwundert über die im Artikel an ihm und der Verwaltung geäußerten Kritik. Weder für die Verwaltung noch für ihn als Behördenleiter gebe es einen Anlass zum Eingreifen. Diese Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Wie Denzer betont, ist „der Stadtbürgermeister Herr der Tagesordnung, der entscheidet, was aufgenommen wird und was nicht. Es wäre fatal, wenn innerhalb der Verwaltung die Tagesordnung willkürlich geändert werden würde. Insofern scheidet aus meiner Sicht auch ein Eingreifen der Kommunalaufsicht oder gar des Verwaltungsgerichts – wie angeführt – aus“.

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